Guten Morgen liebe Community,
gerade im Wochenticker unserer Anwälte auf ein Urteil aufmerksam geworden...
Es handelt sich hierbei um die (Un-)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale.
DATEV behandelt diese als unpfändbar, das AG Norderstedt sieht dies jedoch etwas anders und ich muss gestehen,
ich kann der Begründung tatsächlich folgen. Wie ist Eure Meinung?
Hier der Link zum Urteil
Für uns waren zur Auszahlung die FAQs des Bundesfinanzministeriums ausschlaggebend.
Also wurde nicht pfändbar angerechnet.
Das die Pfändbarkeit des Kontos des Arbeitnehmer (Kontopfändung) damit nicht vom Tisch ist war von vorn herein im Gespräch.
Darum muss der Arbeitgeber sich aber nicht kümmern.