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Energiepreispauschale bei Elterngeld

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letzte Antwort am 02.09.2022 15:42:53 von Alexandra_Friedrich
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unbelievable1989
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Guten Morgen zusammen,

 

bei einem Mandanten von mir sind 2 Mitarbeiterinnen, die per 01. September 2022 in Elternzeit sind. Muss das Elterngeld auch im September fließen ?

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cro
Experte
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Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).

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unbelievable1989
Einsteiger
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Also der Elterngeldbezug bei der einen Arbeitnehmerin endet im August 2022. Aber wenn ich die Dokumente bei der DATEV richtig lese, haben die trotzdem Anspruch, da in 2022 Elterngeld geflossen ist, oder ?

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cro
Experte
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@unbelievable1989  schrieb:

Also der Elterngeldbezug bei der einen Arbeitnehmerin endet im August 2022. Aber wenn ich die Dokumente bei der DATEV richtig lese, haben die trotzdem Anspruch, da in 2022 Elterngeld geflossen ist, oder ?


Richtig, Auszahlung der EPP im September (wenn LSt-A mtl.)  ist ein Muss.

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tax
Fortgeschrittener
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Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).

 

 

 

Sind Sie sich das sicher?

Wenn kein Nachweis das Elterngeld bezogen wurde erfolgt doch keine Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer ist zwar anspruchsberechtigt, die Auszahlung erfolgt aber über die Einkommensteuererklärung.

 

VG

Tax

 

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cro
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@tax  schrieb:

Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).

 

 

Sind Sie sich das sicher?

Wenn kein Nachweis das Elterngeld bezogen wurde erfolgt doch keine Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber.

 


Selbstverständlich. Aber darum ging es bei meiner Aussage nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


in den FAQs des BMF ist zum Elterngeld folgendes hinterlegt: 


Beschäftigte in Elternzeit erhalten die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.09.2022 15:42:53 von Alexandra_Friedrich
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