Guten Morgen zusammen,
bei einem Mandanten von mir sind 2 Mitarbeiterinnen, die per 01. September 2022 in Elternzeit sind. Muss das Elterngeld auch im September fließen ?
Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).
Also der Elterngeldbezug bei der einen Arbeitnehmerin endet im August 2022. Aber wenn ich die Dokumente bei der DATEV richtig lese, haben die trotzdem Anspruch, da in 2022 Elterngeld geflossen ist, oder ?
@unbelievable1989 schrieb:Also der Elterngeldbezug bei der einen Arbeitnehmerin endet im August 2022. Aber wenn ich die Dokumente bei der DATEV richtig lese, haben die trotzdem Anspruch, da in 2022 Elterngeld geflossen ist, oder ?
Richtig, Auszahlung der EPP im September (wenn LSt-A mtl.) ist ein Muss.
Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).
Sind Sie sich das sicher?
Wenn kein Nachweis das Elterngeld bezogen wurde erfolgt doch keine Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer ist zwar anspruchsberechtigt, die Auszahlung erfolgt aber über die Einkommensteuererklärung.
VG
Tax
@tax schrieb:Nein, der AG hat ja sicher bis zum 31.08.22 Bruttolohn (evtl. Mutterschaftsgeld) bezahlt. Daher ist der Elterngeldbezug nachrangig (würde aber auch ausreichen, soweit ab 01.09.2022). Die EPP muss mit dem September ausgezahlt werden (bzw. im Oktober oder nicht, soweit nicht mtl. LSt-A.).
Sind Sie sich das sicher?
Wenn kein Nachweis das Elterngeld bezogen wurde erfolgt doch keine Auszahlung der EPP über den Arbeitgeber.
Selbstverständlich. Aber darum ging es bei meiner Aussage nicht.
Hallo,
in den FAQs des BMF ist zum Elterngeld folgendes hinterlegt:
Beschäftigte in Elternzeit erhalten die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html