Liebe Community,
ich habe eine neue GmbH zum 01.09.2022 zu der ca. 50 Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs von der alten GmbH rüber wechseln.
Bei der neuen GmbH gibt es im August noch keine Lohnsteuer-Anmeldung. Ab September sitzt dort dann das LSt-Signal auf monatlich.
Kann/darf die EPP bei der neuen GmbH ausbezahlt werden und wie kann die Erstattung beantragt werden ?
Bin ratlos und finde zu dem speziellen Problem nichts. Kann mir jemand helfen bzw. einen Tipp geben ?
Danke im voraus,
Tom
Moin,
keine Ahnung, ob das Finanzamt das hinbekommt:
Vielleicht könnte das FA das LSt-Signal für das III. Quartal 2022 auf 1/4-jährlich setzen, so dass dort die EPP erstattet werden kann. Ab Oktober 2022 kann dann das LSt-Signal auf mtl. gesetzt werden.
Einfach mal mit denen telefonieren...
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für den Vorschlag. Etwas anderes fällt mir auch nicht ein.
Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.
Viele Grüße,
Tom