abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis:
Inhalte im Archiv stehen nur lesend zur Verfügung.

Energiepreispauschale/Betriebsübergang zum 01.09.22

2
letzte Antwort am 30.08.2022 11:49:48 von Tom69
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Tom69
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
202 Mal angesehen

Liebe Community,

ich habe eine neue GmbH zum 01.09.2022 zu der ca. 50 Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs von der alten GmbH rüber wechseln.

Bei der neuen GmbH gibt es im August noch keine Lohnsteuer-Anmeldung. Ab September sitzt dort dann das LSt-Signal auf monatlich.
Kann/darf die EPP bei der neuen GmbH ausbezahlt werden und wie kann die Erstattung beantragt werden ?

 

Bin ratlos und finde zu dem speziellen Problem nichts. Kann mir jemand helfen bzw. einen Tipp geben ?

Danke im voraus,

Tom

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
191 Mal angesehen

Moin,

 

keine Ahnung, ob das Finanzamt das hinbekommt:

 

Vielleicht könnte das FA das LSt-Signal für das III. Quartal 2022 auf 1/4-jährlich setzen, so dass dort die EPP erstattet werden kann. Ab Oktober 2022 kann dann das LSt-Signal auf mtl. gesetzt werden.

 

Einfach mal mit denen telefonieren...

 

Viel Erfolg!

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Tom69
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
138 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für den Vorschlag. Etwas anderes fällt mir auch nicht ein.

 

Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.

 

Viele Grüße,

Tom

0 Kudos
2
letzte Antwort am 30.08.2022 11:49:48 von Tom69
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage