Hallo liebe Community,
ich überlege ob es möglich ist einem Praktiken von der Fachoberschule der ein geringes Entgelt erhält auch die EPP auszuzahlen. In den FAQ´s werden nur Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum erwähnt.
Ich sehe im Endeffekt keinen Unterscheid zwischen einem Studenten und einem Schülerpraktikum oder der Ausbildung aber man weiß ja nie.
Hat jemand dazu eine Idee oder eventuell etwas in der Fachliteratur gefunden?
Vielen Dank Vorab.
Viele Grüße
Saskia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
ich sehe das genauso, aber eine Quelle habe ich hierzu leider nicht gefunden.... Es gibt ein steuerpflichtiges Einkommen, wenngleich kein Steuerabzug erfolgt. Warum sollte er anders gestellt sein als z.B. Azubis oder Studentin im Praktikum? Ich hoffe, auch hier kann @Uwe_Lutz uns weiterhelfen 😊
Viele Grüße!
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Viele Grüße
Saskia
Moin,
wenn ich denn schon direkt angesprochen werde...
Wenn dies als Arbeitseinkommen abgerechnet wird (ich nehme an, es wird über ELStAM abgerechnet), sollte m.E. ein Anspruch auf die EPP bestehen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen,
auch Ihnen vielen Dank für die Einschätzung.
Viele Grüße
Saskia