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Abrechnung August vor Update erstellt -EPP Korrektur LSt-Anmeldung 08/2022 -

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letzte Antwort am 20.09.2022 11:11:36 von Kristin_Frohmeyer
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FranziskaKarnbach
Beginner
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Nachricht 1 von 4
170 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

die Lohnsteueranmeldung erfolgt immer monatlich und im Abrechnungsmonat. Wir haben die Abrechnung August 2022 vor dem Update erstellt. Das bedeutet, dass wir eine Wiederabrechnung durch führen müssen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich arbeit erst seit zwei Monaten mit Datev und benötige bitte Hilfe.

Wenn ich eine Wiederabrechnung für 08/2022 durchführen muss, wird dann noch mal alles neu angedruckt? (Lohnzettel, Beitragsnachweise usw) Kann ich dieses umgehen oder wie kann ich das einstellen, dass keine neuen Zahlungen erfolgen? Werden die Lohnzettel erneut per Post verschickt? (kann ich das irgendwo unterbinden)?

 

Ist es vielleicht einfacher die Korrektur über das sv-net zumachen?

 

Danke

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TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
125 Mal angesehen

Bei uns wird niemals etwas über sv-net erledigt, was auch im Lohnprogramm bewältigt werden kann.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
117 Mal angesehen

@FranziskaKarnbach 

 

Sie können nach der Wiederholungsabrechnung selbst entscheiden, welche Dokumente ausgedruckt werden sollen und welche nicht. Wenn sich in der Abrechnung an sich nichts ändert, benötigt der Mandant eigentlich keine neuen Lohnunterlagen. Sollte es Korrekturen im Nachhinein gegeben haben, dann müssen Sie  natürlich schauen, was sich auf den Unterlagen geändert hat. Diese müssten Sie ggf. dem Mandanten noch einmal zur Verfügung stellen. Sollten sich Beitragszahlungen geändert haben, müssen Sie das dem Mandanten mitteilen, damit er die Differenz nachzahlen kann, wenn er keinen Einzug hat.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
64 Mal angesehen

Hallo,


um eine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 zu erhalten, müssen Sie eine Wiederabrechnung für August 2022 senden. Dabei werden die Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung erneut bereitgestellt.


Wenn bei einer Wiederabrechnung die Auswertungen nicht erneut gedruckt und versendet werden sollen, können Sie das Ausgabefach einmalig auf Rückübertragung aus RZ ändern.

 

Wählen Sie hierzu Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Fachabruf Mandant und erfassen folgende Angaben:

  • In der Spalte Ausgabefach Eintrag Druck im Rechenzentrum
  • In der Spalte Termin Eintrag AB: Erstellung mit Abrechnung / nächstem Verarbeitungslauf
  • In der Spalte tmp. Ausgabefach Eintrag Rückübertragung aus RZ

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1007441 unter Punkt Ausgabefach einmalig ändern.


Alternativ können Sie die Lohnsteuer-Anmeldung auch manuell korrigieren. Dazu nutzen Sie entweder das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung oder korrigieren über www.elster.de.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.09.2022 11:11:36 von Kristin_Frohmeyer
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