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Zuständigkeiten für MyDatev Kanzlei - Rückgängig machen von Erstbestückung?

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letzte Antwort am 24.11.2025 08:36:34 von Andreas_Kiermeier
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DiSo
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
83 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

gibt es eine Möglichkeit, die hier unter 3.1 beschriebene "Erstbestückung" : 

Benachrichtigungen in MyDATEV Kommunikation - DATEV Hilfe-Center 

 

wieder rückgängig zu machen? 

 

Irgendwie hat das nicht das getan, was es tun sollte und wir haben jetzt massig falsche Zuordnungen...

 

Danke vorab. 

KOB + angehende FAIT 2026 (Prüfung in Berlin - Wer Lust aufs Vernetzen hat, schreibt mir gern eine PN!)
DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
44 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

eine Erstbestückung kann leider nicht oder nur mit Umständen rückgängig gemacht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die korrekten Zuständigkeiten im System zu hinterlegen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an unseren Kundenservice – meine Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne weiter. Senden Sie uns dazu einfach einen Servicekontakt.

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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letzte Antwort am 24.11.2025 08:36:34 von Andreas_Kiermeier
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