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Wie beleglose Vorgänge und Vertragsfristen in PFB erfassen?

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letzte Antwort am 12.11.2021 17:51:08 von münster
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steuerfoto
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Es gibt immer wieder Vorgänge wie z. B. Online-Verträge / Abos oder Sonderfristen im Steuerrecht, die über mehrere Monate oder Jahre wie z. B. Spekulationsfristen zu überwachen sind. 

Wie kann dies in PFB am einfachsten geschehen?

 

agmü
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Verstehe nicht, wie bei den von Ihnen genannten Sachverhalten keinerlei Dokumente existieren sollen?

 

Es gibt bei Online-Verträgen irgendwelche Benachrichtigungen - notfalls auch per Download - die in der DokAblage/DMS liegend mit einer Frist versehen werden können.

Bei Spekulationsfristen gibt es Kauforders, Abrechnungen odgl. die ebenfalls abgelegt und dann mit einer Frist versehen werden können.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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einmalnoch
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Warum soll eine Frist immer mit einem Dokument verbunden werden? Das Dokument mag der Auslöser für eine Frist sein, kann aber muss nicht mit der Frist verbunden werden. Die derzeitige Verwendung von PFB mit "Bedienung" aus DMS/DokAblage legt diesen Schluss nahe.

 

In PFB Konfiguration können Fristtypen jeglicher Coleur angelegt werden, einfach mal basteln. Wenn der Fristtyp steht kann diese Frist ohne Dokument jederzeit angelegt werden. Eine Verknüpfung mit einem Dokument ist nicht notwendig. Und wenn ich will, dass der nächste Friseurtermin 6 Wochen nach dem Letzten liegt kann die Frist auch angelegt werden. Diese Frist wird aber z. Zt. wohl nicht einzuhalten sein 😉😎

 

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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steuerfoto
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Wäre es nicht wünschenswert, man würde zentral einen Sonderfristenkatalog erarbeiten, der dann mit FristenNr. "Sonderfrist1" , "Sonderfrist2" usw. genutzt werden könnte. Es könnten dann auch schon die gesetzlichen Sonderfristen vorbelegt werden.

 

So z. B. Fristen bei Umwandlungen, Grundstücksanschaffungen, Investionsrücklagen uvm.

Sicher ist die Verknüpfung zu einen Dokument sinnvoll. Es gibt aber auch Vorgänge, da würde die Anbindung an ein Dokument auf sich warten lassen, weil es nicht vorhanden ist.

 

Es geht u.a. aber auch darum, das Bewusstsein für die verschiedenen Sonderfristen zu schärfen und diese Fristen auch filtern zu können. 

 

Z. B. ein Herausfiltern aller privaten Immobilienvorgänge aller / oder eines einzelnen Mandanten mit Ablauffrist bis 31.12.2021 oder ab 1.1.2022 usw.

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münster
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Der Vorstand der DATEV eG sagt nein zu einer solchen Idee.

 

Ob Sie es glauben oder nicht, dieses Produkt wurde 2018 abgekündigt und hieß "Vertragscontrolling" und konnte genau das, was Sie und andere sich jetzt (wieder)wünschen.

 

Dort konnten Verträge, Dokumente etc. mit Verknüpfung in das DMS erfasst werden und die eingetragenen Fristen oder Termine wurden dann in PFB verwaltet. Klingt gut? War gut! Musste abgekündigt werden.

 

Mehr sag ich nicht.

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letzte Antwort am 12.11.2021 17:51:08 von münster
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