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Vollmachtsdatenbank: Vorbelegung überraschend..

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letzte Antwort am 15.02.2024 11:44:45 von Lucas_Cornelissen
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

beim Erstellen einer Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank ist die Vorbelegung des Feldes Empfangsvollmacht davon abhängig, was ich bei der Erstellung der letzten Vollmacht dort erfasst habe. Das ist nicht erwartungskonform und deshalb extrem fehleranfällig (Fehler ist gerade passiert). Kann das so programmiert werden, dass es richtige Standardwerte gibt?

DATEV-Mitarbeiter
Margarita_Ludwig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

bei der Anlage einer Vollmacht für zusammenveranlagte Ehegatten aus den Zentralen Stammdaten heraus, übernimmt das System die gleichen Einstellungen für die zweite Vollmacht (z. B. bei der Ehefrau) wie bei der Erstanlage einer Vollmacht (z. B. beim Ehemann). 

Das ist fachlich auch korrekt, da die beiden Vollmachten in diesem Fall identisch sein müssen, da diese sonst vom Finanzamt abgelehnt wird.

Bei Mandanten, die nichts miteinander zu tun haben, wird auch nichts vorbelegt.

Bei der Anlage einer Vollmacht aus der Vollmachtsdatenbank direkt, wird keine Einstellung übernommen und vorbelegt.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg,

 

Margarita Ludwig

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Hauke_Hamann
Erfahrener
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Sind Sie da absolut sicher @Margarita_Ludwig , dass da gar nichts vorgelegt wird?

Kein Vollmachtsumfang etc. wenn man aus dem DAP heraus die Vollmacht generiert?

Ich hab meine Zweifel…

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
Gelöschter Nutzer
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Sind Sie da absolut sicher @Margarita_Ludwig , dass da gar nichts vorgelegt wird?

Kein Vollmachtsumfang etc. wenn man aus dem DAP heraus die Vollmacht generiert?

Ich hab meine Zweifel…

Ich habe auch Zweifel, bzw. bin mir sicher, dass bei einer Neuanlage einer VDB aus dem Arbeitsplatz die Eingaben aus der vorherigen  Neuanlage einer Vollmacht eines anderen Mandanten z.B. bzgl. der Empfangsvollmacht vorbelegt sind (mein Beitrag hat gar nichts mit zusammenveranlagten Eheleuten zu tun)

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Margarita_Ludwig  schrieb:

 

bei der Anlage einer Vollmacht (...) aus den Zentralen Stammdaten heraus, übernimmt das System die gleichen Einstellungen für die zweite Vollmacht (z. B. bei der Ehefrau) wie bei der Erstanlage einer Vollmacht (z. B. beim Ehemann). 

(...)

Bei Mandanten, die nichts miteinander zu tun haben, wird auch nichts vorbelegt.

 


Und auch ich würde dieser Aussage mal vorsichtig widersprechen wollen. 

 

Es wird nach meiner Feststellung durchaus die letzte Einstellung der gesetzten Kreuzchen für die Einschränkungen und Freigaben genutzt, die bei der letzten angelegten Vollmacht (also für einen völlig anderen Mandanten) genutzt wurde.

DATEV-Mitarbeiter
Margarita_Ludwig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

entschuldigen Sie bitte die falsche Information bezüglich Vorbelegung von Feldern bei der Anlage von Vollmachten. Ich habe das Anliegen mit der zuständigen Entwicklung besprochen. Es werden durchaus gewisse Felder benutzerspezifisch vorbelegt. 

 

Folgende Felder werden vorbelegt:

  • Zeilen 7-13: Name/ Kanzlei
  • Zeile 14: Der/ Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.
  • Zeile 15: Alle Kontrollkästchen im Bereich Diese Vollmacht gilt NICHT für
  • Zeile 17/18: Die Vollmacht erstreckt sich auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten.
  • Zeile 19/20: Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen.
  • Zeile 20: Bescheide sollen elektronisch bekannt gegeben werden.
  • Zeile 20: Adresse für Bekanntgabevollmacht auswählen.
  • Zeile 34: Diese Abrufbefugnis wird NICHT erteilt.
  • Zeile 38/39: Ungeachtet der Beschränkung der Bevollmächtigung wird dem/ der o. a. Bevollmächtigten eine unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg,

Margarita Ludwig

 

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau @Margarita_Ludwig ,

vielen Dank für die Rückmeldung. (warum das über sechs Wochen gedauert hat, bis die Entwicklung die Aussage richtig gestellt hat, kann ich aber nicht verstehen).

Wie geht es jetzt weiter? Diese benutzerspezifische Vorbelegung ist merkwürdig. Es ist ja nicht so, dass ich meine Standardeinstellungen hinterlegen kann, sondern das Programm nimmt einfach meine letzten Einstellungen als Standard an (was nicht stimmt und zu überraschenden Ergebnissen führt). Wenn es wirklich benutzerspezifische Einstellungen geben sollte, müssen diese durch mich aktiv festgelegt werden. Das gilt auch für Änderungen des Standards.

 

Das wird z.B. bei deutlich:

 

  • Zeile 15: Alle Kontrollkästchen im Bereich Diese Vollmacht gilt NICHT für

Wenn ich hier ausnahmsweise bei einem Mandanten eine Eintragung mache, möchte ich diese Ausnahme gerade nicht als neuen Standard festlegen. Das macht die Datev aber, obwohl die meisten Anwender so denken wie Sie auch ursprünglich geschrieben haben:

 

"Bei Mandanten, die nichts miteinander zu tun haben, wird auch nichts vorbelegt.

Bei der Anlage einer Vollmacht aus der Vollmachtsdatenbank direkt, wird keine Einstellung übernommen und vorbelegt."

 

Wie geht es hier jetzt weiter? Wann wird ein Button "Einstellungen" eingefügt, in dem tatsächlich Standardeinstellungen festgelegt werden können?

 

Schöne Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

 

Das wird z.B. bei deutlich:

 

  • Zeile 15: Alle Kontrollkästchen im Bereich Diese Vollmacht gilt NICHT für

Wenn ich hier ausnahmsweise bei einem Mandanten eine Eintragung mache, möchte ich diese Ausnahme gerade nicht als neuen Standard festlegen. Das macht die Datev aber, obwohl die meisten Anwender so denken wie Sie auch ursprünglich geschrieben haben:

 

 


Dies hat auch bei uns schon dazu geführt, dass eine Vollmacht fehlerhaft übermittelt wurde, zumal diese Einstellung ja auch noch eingeklappt angezeigt wird. Hier wäre es auf jeden Fall (und hoffentlich kurzfristig umsetzbar) notwendig, dass bei einer Einschränkung dies aufgeklappt dargestellt wird.

 

Und dann sollte die Möglichkeit einen eigenen Standard zu setzen auch umgesetzt werden, damit man dies in den Ablauf besser integrieren kann.

DATEV-Mitarbeiter
Lucas_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

die Vorbelegung wurde damals auf Wunsch von Anwendern bewusst eingebaut. Wir verstehen grundsätzlich die Anmerkung, müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass eine Vorbelegung in jeglichen Fällen nur als Vorauswahl dient und jedes Feld bei der Neuanlage einer Vollmacht geprüft werden sollte.

 

Ihr Wunsch wird in unserer Datenbank gespeichert, sodass wir eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal prüfen können. Allerdings fokussiert sich die Entwicklung verstärkt auf Online-Themen, sodass für die On-Premise-Anlage von Vollmachten in diesem Kontext vermutlich nichts mehr geändert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Lucas Cornelissen

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letzte Antwort am 15.02.2024 11:44:45 von Lucas_Cornelissen
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