abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verfristete Fristen bei PFB

3
letzte Antwort am 27.09.2024 22:30:57 von flange
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Vogelsang
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
245 Mal angesehen

Moin,

wir haben bei uns im System in Post, Fristen & Bescheide einige Fristen, die verfristet sind.

Für mich stellt sich gerade die Frage, wie ich die fachlich korrekt aus der Liste der offenen Fristen entfernen kann.

Der Zustand "erledigt" wirkt für mich falsch, das die Frist ja nicht abgearbeitet und eingehalten wurde, sondern verstrichen ist. Wenn ich die Dokumentation richtig gelesen habe, kann ich aber für die Fristen auch keine kundenspezifischen Zustände definieren.

Wie machen das denn andere so? Oder sind wir die einzigen DATEV-Nutzer, die mal eine Frist verstreichen lassen 🤔

Viele Grüße und vorab schon herzlichen Dank für Antworten,

Joachim Vogelsang.

dn1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
220 Mal angesehen

Dude, verfristete Fristen ? wirklich ... ? 🤣

0 Kudos
agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
180 Mal angesehen

Ich kann nur für mich/unsere Kanzlei sprechen.

 

Für mich/unsere Kanzlei sind Fristabläufe der späteste Zeitpunkt zu dem in einem Mandat/Auftrag/Akte eine Maßnahme (Deklaration, Rechtsmittel, Schreiben, etc.) ergriffen werden muss.  Wird diese Maßnahme vorzeitig ergriffen und abgeschlossen, werden bei uns Fristen auch vor Ablauf in den Status "erledigt" versetzt.  Bleibt die dennoch Frist offen dann in der Regel nur um ggf. ergänzende Maßnahmen ergreifen zu können (etwa weil der Mandant nicht alle Unterlagen/Informationen bereitgestellt hat).

 

Fristen zu deren Ablauf bewusst keine Maßnahmen ergriffen werden sollen, wurden mit der Entscheidung "nichts" zu tun bearbeitet und damit "erledigt".

 

Für Fristen deren Ablauf übersehen wurde kann dies anders bewertet werden; dann ergeben sich aber häufig auch andere Konsequenzen.

 

Daher habe ich grundsätzlich auch kein Störgefühl, solche Fristen mit dem Status "erledigt" zu versehen.

 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
flange
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
123 Mal angesehen

Hallo @Vogelsang

 

um die Frist los zu werden, müssen Sie diese erledigen. Ist ja auch logisch nicht ganz falsch (Erledigung durch Fristablauf).

 

Sie können aber einen passenden Bearbeitungsstand vergeben (die Bearbeitungsstände können Sie individuell Kanzleiweit konfigurieren) um sowas zu dokumentieren.

 

MfG, F.Lange

3
letzte Antwort am 27.09.2024 22:30:57 von flange
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage