Moin,
wir haben bei uns im System in Post, Fristen & Bescheide einige Fristen, die verfristet sind.
Für mich stellt sich gerade die Frage, wie ich die fachlich korrekt aus der Liste der offenen Fristen entfernen kann.
Der Zustand "erledigt" wirkt für mich falsch, das die Frist ja nicht abgearbeitet und eingehalten wurde, sondern verstrichen ist. Wenn ich die Dokumentation richtig gelesen habe, kann ich aber für die Fristen auch keine kundenspezifischen Zustände definieren.
Wie machen das denn andere so? Oder sind wir die einzigen DATEV-Nutzer, die mal eine Frist verstreichen lassen 🤔
Viele Grüße und vorab schon herzlichen Dank für Antworten,
Joachim Vogelsang.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dude, verfristete Fristen ? wirklich ... ? 🤣
Ich kann nur für mich/unsere Kanzlei sprechen.
Für mich/unsere Kanzlei sind Fristabläufe der späteste Zeitpunkt zu dem in einem Mandat/Auftrag/Akte eine Maßnahme (Deklaration, Rechtsmittel, Schreiben, etc.) ergriffen werden muss. Wird diese Maßnahme vorzeitig ergriffen und abgeschlossen, werden bei uns Fristen auch vor Ablauf in den Status "erledigt" versetzt. Bleibt die dennoch Frist offen dann in der Regel nur um ggf. ergänzende Maßnahmen ergreifen zu können (etwa weil der Mandant nicht alle Unterlagen/Informationen bereitgestellt hat).
Fristen zu deren Ablauf bewusst keine Maßnahmen ergriffen werden sollen, wurden mit der Entscheidung "nichts" zu tun bearbeitet und damit "erledigt".
Für Fristen deren Ablauf übersehen wurde kann dies anders bewertet werden; dann ergeben sich aber häufig auch andere Konsequenzen.
Daher habe ich grundsätzlich auch kein Störgefühl, solche Fristen mit dem Status "erledigt" zu versehen.
Hallo @Vogelsang
um die Frist los zu werden, müssen Sie diese erledigen. Ist ja auch logisch nicht ganz falsch (Erledigung durch Fristablauf).
Sie können aber einen passenden Bearbeitungsstand vergeben (die Bearbeitungsstände können Sie individuell Kanzleiweit konfigurieren) um sowas zu dokumentieren.
MfG, F.Lange