Von einem selbstbuchenden Mandanten wurden ReWe Daten eingespielt. Zwischenzeitlich hatte leider ein Mitarbeiter den Beteiligten entsprechend der Nummerierung des Finanzamtes neue Beteiligtennummern zugewiesen. Bei der Feststellungserklärung gab es keine Probleme; bei dem Einspielen der Rewe Daten leider erhebliche...
So ist z.B. bei dem Gesellschafter 1 (alt) neu (4), eine Faxnr. hinterlegt. Beim Stammdatenabgleich, bei dem ich die aktuellen Stammdaten als richtig gekennzeichnet habe, möchte das Programm die Faxnr. des alten Beteiligten 1 (jetzt 4) in die Stammdaten des neuen Gesellschafters 1 übernehmen,
Eine Selektion, dass das leere Feld bei dem neuen Gesellschafter 1 leer bleiben soll, ist nicht möglich. Das Programm meckert:
Da überall Steuer ID Nr. hinterlegt sind, ist diese Programmierung unlogisch.
.. und warum muss die Faxnr. des Gesellschafters einer GbR überhaupt aus den zentralen Stammdaten ins Rechnungswesenprogramm übernommen werden?
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
schicken Sie uns bitte zu Ihrem Anliegen einen Servicekontakt mit Screenshots von den Daten in den Zentralen Stammdaten und vom Stammdatenabgleich zu, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Vielen Dank!
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
Guten Morgen Frau Ludwig,
gerade habe ich eine Mail von der Datev bekommen, ob sich mein Problem (von alleine?) gelöst hat . Nein, noch nicht. Auf den von Ihnen empfohlenen Servicekontakt vom 25.11.22 ist keine Reaktion der Datev erfolgt. Leider kann ich meine Daten weiterhin nicht bearbeiten, da ein Abbruch des Stammdatenabgleichs das Öffnen des Bestandes verhindert.
Vorschlag:
Datensicherung aus der Kanzlei zum Mandanten senden, damit Beides parallel läuft.
Die latenten Vorläufe exportieren - importieren und dann korrigieren.
Man könnte auch beim Mandantenstamm versuchen, die Änderungen exakt so nachzubauen.
Hallo Herr Kolberg,
vielen Dank. Das funktioniert wahrscheinlich so, aber eigentlich möchte ich meinem Mandanten nicht die Qualität der Datev Stammdatenverwaltung demonstrieren,
Ich habe jetzt die Daten des Mandanten als anwendungsspezifischen Fall gespeichert, die Gesellschafter und andere störende Stammdaten dort gelöscht und dann wieder eingespielt. Damit konnten nun alle aktuellen Daten aus der ZMSD übernommen werden.
Den unbeantworteten Servicekontakt könnt ihr in Nürnberg schließen, falls er dort noch in der Warteschlange existiert.
Nichts für Ungut, aber was Recht ist, muss Recht bleiben: die DATEV trifft hier keine Schuld! Ich bin auch nicht immer happy mit allen Programmfunktionalitäten und Schwächen von "Stammdaten". Aber der geschilderte Fall ist schlicht und ergreifend "Organisationsversagen" im Zusammenspiel zwischen Ihrem Mandanten und Ihnen.
Wenn Sie ein selbstbuchendes Mandat betreuen und die Abschlüsse auf eigenem System bearbeiten, sollten Sie festlegen, welches der Masterbestand ist (und das kann eigentlich nur der Bestand beim Mandanten sein, weil der regelmäßig und aktiv bearbeitet wird). Wenn der Mandant (in Beitrag 1 ist nur "Mitarbeiter" genannt) dann Änderungen im Masterbestand durchführt, muss diese Änderung natürlich auf beiden Seiten vollzogen werden. Da kann auch die DATEV nichts dran ändern.
Es gibt echte Probleme mit der DATEV-Software und es gibt eben solche hier.