Hallo liebe Community,
meine Kollegin möchte gerne, dass ich in den Stammdaten die Reihenfolge der beiden Gesellschafter ändere. Also Gesellschafter A soll an zweiter Stelle stehen und Gesellschafter B an erster Stelle. Muss ich die Gesellschafter tatsächlich neu anlegen oder gibt es da eine andere Möglichkeit?
LG Susi
Die Frage ist - wozu solche Arbeitsbeschaffungsmassnahme ? die Reihenfolge spielt doch NULL eine Rolle ?
Hallo,
ja, das war auch mein Gedanke !
Gruß
Wir legen immer Wert darauf, dass die Gesellschafter in der Reihenfolge wie beim Finanzamt stehen. Da gibt es ein Stammdatenfeld.
inwiefern meint ihr spielt sowas beim Finanzamt eine Rolle ?
das sagt doch überhaupt nichts aus ....
@dn1 schrieb:inwiefern meint ihr spielt sowas beim Finanzamt eine Rolle ?
das sagt doch überhaupt nichts aus ....
Doch, das Finanzamt beschwert sich, wenn die Reihenfolge geändert wird, da dann bei denen alles durcheinander geht.
NACHTRAG
War da auch schon mal in Diskussion:
Gelöst: Gesellschafternummer in der GUE ändern - DATEV-Community - 389969
Ich weiß auch nicht, was passiert, wenn die Gesellschafter in den Stammdaten in einer anderen Reihenfolge als bei FA aufgeführt sind. Auswirkungen kann es doch nicht haben...aber sicher bin ich mir nicht. Da fehlen mir die Erfahrungswerte bzw. Kenntnisse.
Na super, das FA hat die Reihenfolge wohl selbst geändert...plötzlich...warum auch immer. Und daher soll ich es nun ändern.