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Sofortstart einer bestimmten Anwendung möglich?

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letzte Antwort am 11.07.2018 08:07:55 von agmü
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michael
Aufsteiger
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948 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es die Möglichkeit gibt, eine bestimmte DATEV-Anwendung, beispielsweise eine bestimmte Buchhaltung in Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Lohn und Gehalt, automatisch und gleichzeitig mit dem Öffnen des DATEV Arbeitsplatz zu öffnen.

Ich freue mich über Antworten.

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Herr Kuhlmey,

diese Möglichkeit besteht nicht.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

michael
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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metalposaunist
Unerreicht
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Kann man der irw.exe nicht per Kommandozeile einen Parameter mitgeben, mit dem Rechnungswesen geöffnet wird?!

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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agmü
Experte
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Wird die IRW.exe per Verknüpfung in den Autostart-Ordner gelegt startet Rechnungswesen ohne Arbeitsplatz automatisch.  Allerdings habe ich keinen Weg gefunden, dass zeitgleich ein bestimmter Mandant aufgerufen wird.  Dies muss nach dem Programmstart manuell erfolgen.

Daher müssten auch alle anderen DATEV-Programme, solange sie noch über eine Exe-File aufgerufen werden, im Autostart-Ordner abgelegt und beim Neustart des Arbeitsplatzes automatisch geöffnet werden.

Ob dieses Vorgehen allerdings "sinnvoll" ist, dh. die eingeschränkte Funktionalität rechtfertigt muss jeder Anwender selbst entscheiden.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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wielgoß
Experte
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Hallo,

zwar gibt es beim Direktstart der irw.exe auch eine Art Bestandsfunktion, die allerdings wie auch der Aufruf im DATEV Arbeitsplatz eine Auswahl erfordert.

Ich halte es grundsätzlich für sinnvoller, den DATEV Arbeitsplatz ggf. so zu konfigurieren, dass ein schneller Start der gewünschten Programme möglich ist - hierfür bietet der Arbeitsplatz ja eine Menge Bordmittel. Wenn es so sein soll geht das ja auch unter der Prämisse "So viel wie nötig - so wenig wie möglich".

Herr Müller, wenn ich mich recht erinnere, nutzen Sie DATEV-Anwalt. Hier sind Sie ja in der glücklichen Lage, Akten durch Desktopverknüpfungen direkt (ohne Arbeitsplatz & Co.) aufrufen zu können

Viele Grüße

Christian Wielgoß

agmü
Experte
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Hallo Herr Wielgroß,

ich persönlich halte es ebenfalls für sinnvoller den Arbeitsplatz als Grundlage für die weitere Tätigkeit zu starten.

Das ich Akten ohne Arbeitsplatz "bearbeiten" kann ist zwar zutreffend; allerdings für meine Arbeitssituation wenig zielführend, daher nutze ich diese Möglichkeit nicht.

Schöne Grüße

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller
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letzte Antwort am 11.07.2018 08:07:55 von agmü
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