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Sepa Rateneinzug / Teileinzug erstellen über das Rechnungsschreibung Programm

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letzte Antwort am 11.04.2024 09:48:18 von Kerstin_Schulz
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Lena6
Beginner
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Hallo Zusammen, 

wir nutzen das Programm Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle um Rechnungen zu schreiben. Das klappt alles auch wunderbar. 

Wir haben allerdings das Problem, dass viele Mandate eine Rechnung lieber in Raten zahlen möchten. (SEPA-Mandat vorhanden )

Kann man das in der Rechnung hinterlegen, dass die Zahlung in Raten eingezogen wird. Bzw. wie bekommt man das hin, dass dann auch mehrere Dateien für die Bank generiert werden. 

Wenn man jetzt eine Rechnung fertig macht und übergibt wird ja automatisch die Datei mit dem vollen RE-Betrag an die Bank übermittelt zum Einzug.

 

Das einzige was mir einfällt ist, dass ich eine Art Vorschuss Rechnung schreiben muss. Die wird dann eingezogen und dann  schreibe ich die Schluss Rechnung ziehe den Vorschuss ab und der Rest Betrag kann eingezogen werden.  

Allerdings ist das auch nicht so toll..

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
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Da würde ich mir eher die StBVS einmal näher anschauen: Digitales Honorarmanagement Dann bekommt die Kanzlei von der StBVS den Betrag in einem Rutsch und alle Fragen und Wünsche zur Rechnung übernimmt die StBVS. Dann muss man die Kosten der StBVS gegen die eigenen Kosten rechnen, wie hoch der interne Aufwand zur Umsetzung solch eines Falles ist. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
23 Mal angesehen

Hallo,

 

in Rechnungsschreibung kann keine Ratenzahlung generiert werden. Sie können die Information zur Ratenzahlung in den Grundwerten der Rechnung im Feld "Zusatztext" erfassen. Nach Übergabe des Zahlungssatzes können Sie den Zahlungssatz im Zahlungsverkehr entweder kopieren und jeweils den Betrag und Fälligkeit anpassen (ggf. auch noch den Verwendungszweck) oder aus dem Zahlungssatz einen Wiederkehrenden Zahlungssatz erstellen ( 1024030), ggf. passen Sie vorher den direkt Betrag an. 

 

Ein Vorschuss wäre natürlich auch eine Idee. Dann müssen Sie allerdings die Schlussrechnung erst verarbeiten, wenn alle Vorschüsse abgerechnet wurden. Dann können Sie die Vorschüsse in der Schlussrechnung abziehen.

 

Vorschussrechnung erstellen: 1004627

Standardmäßig sind die Gebühren mit xx90 als Vorschussgebühren angelegt. Sie können auch individuelle Gebühren anlegen: 1036420

Schlussrechnung erstellen: 1004628

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 11.04.2024 09:48:18 von Kerstin_Schulz
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