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Rechnungssschreibung keine Weitergabe des Leistungsdatum in die Fibu möglich (01.07.2020-31.12.2020)

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letzte Antwort am 07.07.2020 10:17:32 von olafbietz
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en202
Beginner
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Leider musste ich erneut feststellen, dass die DATEV bei der Rechnungsschreibung nicht gewillt ist vernünftige Anpassungen vorzunehmen.
Das Programm ist seit rd. 20 Jahren nur in geringem Umfang modernisiert und angepasst worden.

So kommt es, dass die DATEV keine Datenweitergabe bezüglich des Leistungsdatum anbieten kann. D.h., der Buchungssatz, der für  die Weitergabe erstellt wird, kann das Feld nicht generieren. In der Fibu führt das z.B. beim SKR 03 bei Konto 8400 zur fehlerhaften USt-Ermittlung wegen des Buchungsdatums (Rechnungsdatum) das ab dem 01.07.2020 vorliegt.

Natürlich kann man andere Konten anlegen und in der Fibu ggf. neue Auswertungen (z.B. Vergleichs-BWA). Das geht alles. Und ab 01.01.2021 geht dann wieder alles zurück. Interne Ausertungen sind dann wieder anzupassen.

 

Zum Glück sind andere Softwareanbieter in diesem Bereich vielfach beser, so dass wir nicht auch noch die Schnittstellen von Mandanten nachbearbeiten müssen. Vom eigenen Anbieter der Rechnungsschreibung und Fibu aus einer Hand anbietet muss man erwarten dürfen, dass solche Unzulänglichkeiten nicht vorkommen.

 

Als DATEV-Mitglied fühle ich micht mit diesem Programm im Stich gelassen.

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
305 Mal angesehen

Hallo en202,

 

das Thema wurde bereits in der Community angesprochen.

 

Wir haben versucht die gesetzlichen Änderungen des Konjunkturpaketes so schnell wie möglich in den Programmen zu implementieren. Aufgrund des kurzen Vorlaufes bei der Umsetzung sind die entstandenen Prozesse leider nicht zu 100% automatisiert und somit mit einem gewissen Aufwand bei Ihnen verbunden. Aktuell prüfen wir, wie wir dies im Hinblick auf den Jahreswechsel noch verbessern können.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/KanzleiFibu-%C3%9Cbergabe-Leistungsdatum-aus-DATEV/m-p/161762#M10798

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

 

DATEV eG

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olafbietz
Meister
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Der Vorwurf lautet nicht:

DATEV hat die Umsatzsteueränderung nicht korrekt und zeitnah umgesetzt.

Sondern:

DATEV hat eine Software 20 Jahre nicht angemessen weiterentwickelt oder gleich ganz ersetzt und dadurch ist eine gute Umsetzung gar nicht möglich. Aber die Umsatzsteueränderung ist ja bei Weitem nicht das einzige Probleme in dieser Software.

 

Ich bemängele die Rechnungsschreibung, seit ich DATEV-Mitglied bin. Eine Software look & feel & usage Win 3.11.

 

 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
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letzte Antwort am 07.07.2020 10:17:32 von olafbietz
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