Es ist bereits mehrfach auf die Unzulänglichkeit des Rechnungsschreibungsprogrammes hingewiesen worden. Alle Beanstandungen treffen auch zu. Verbesserungsvorschläge werden tatsächlich seit zwei Jahrzehnten von DATEV nicht angenommen. Es ist also müssig, auf eine grundlegende, den Praxisablauf unterstützende Version zu warten. Deshalb meine Frage:
Kennt jemand praxistaugliche Programme auf dem freien Markt und setzt diese auch ein?
Für Hinweise bedanke ich mich schon jetzt.
Word.
Das ist nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Was ist bitte an Word verkehrt?
Sie nennen uns keine Anforderungen an denen eine Software ausgemacht werden könnte. Es ist praktisch alles möglich.
Sehr geehrter Herr Kollege Schwickert,
das Programm Rechnungsschreibung ist für mich hervorragend praxistauglich. Alle Gegenstandswerte kann ich übergeben aus den Programmen, die Sätze bearbeiten, mit dem Vorjahr vergleichen und der Versand erfolgt elektronisch im ZUGFerd Format bis in Unternehmen Online hinein. Dann kann der Mandant gleich bezahlen.
Welche Anforderungen haben Sie denn sonst in der Rechnungsschreibung. Es wird alles abgebildet und für mich auch in einem vernünftigen Workflow.
Aber vielleicht sind meine Anforderungen zu gering.
Welche Anforderungen haben Sie denn sonst in der Rechnungsschreibung. Es wird alles abgebildet und für mich auch in einem vernünftigen Workflow.
Aber vielleicht sind meine Anforderungen zu gering.
Also der (gefühlt) 30 Jahre alte Musterdokumenteditor zum anpassen der Rechnungsvorlagen ist doch nun wirklich der letzte sch****.
Dank eines DATEV-Spezial-Individual-Seminars im Jahre 2003 in Nürnberg war das dann ein halbwegs handhabbares "Tool".
Glücklicherweise muss man da nur max. einmal im Jahr ran......
Die Unzulänglichkeiten sind in der Community bereits hinlänglich dargestellt, so dass ich nicht alles wiederholen will. Außerdem habe ich nur gefragt, ob jemand gute Programme auf dem Markt kennt, die einen vernünftigen workflow garantieren. Seit zwei Jahrzehnten kann DATEV das nicht.
Word im Zusammenhang mit dem Smart Tools Rechnungsnummern-Assistenten (Netzwerkversion) funktioniert hervorragend, setzen wir seit Jahren ein.
Hallo Frau Korte,
... und wie handhaben Sie die StBVV ?
... oder sprechen/schreiben Sie als Mandant ?
Nur ein Beispiel: Ich hatte vor ca 20 Jahren einem Mandanten (einem Möbelhaus) gezeigt, wie man Rechnungsformulare in Word erstellen und benutzen kann.
Dieser Mandant schreibt seine Angebote, Aufträge und Rechnungen immer noch mit Word, obwohl er schon seit mehreren Jahren eine recht teure Branchensoftware gekauft und installiert, aber nicht im Einsatz hat.
In einer Steuerkanzlei kann ich mir Word eigentlich nicht vorstellen, jedenfalls nicht für unseren Bedarf.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Meiner Meinung nach, entwickelt Datev die Rechnungsschreibung nicht weiter, weil spekuliert wird, dass die Vergütungsverordnung durch die EU wegfallen wird.
DATEV hat vor mehr als 15 Jahren in Workshops die Rechnungsschreibung mit Mitgliedern besprochen. Passiert ist rein gar nichts. Damals war allerdings von dem Wegfall der Vergütungsverordnung noch nicht die Rede..... Offensichtlich wartet man jeweils ab, ob von außen "Hilfe" zur Begründung des Nichttätigwerden kommt.
Aus meiner (laienhaften) Sicht wird der Quelltext der "Rechnungsschreibung" nicht mehr 'angefasst' werden. Es wäre sicher ein enormer ProgrammierAufwand, hier noch funktionale oder grundlegende Änderungen zu implementieren.
Die damaligen Software-Entwickler genießen wahrscheinlich längst ihren Ruhestand und die heutigen Programmierer stünden vor der Aufgabe, quasi eine (Programmier-)Fremdsprache erlernen zu müssen.
Ich rechne eher damit, dass unsere zukünftige Rechnungschreibung auf einer bereits vorhandenen Komponente z.B. "Faktura" oder "Auftragswesen" aufsetzt und mit Hilfe eines Moduls "Steuerberatung" erweitert und für unsere Zwecke verwendbar gemacht wird.
Ich hätte (ehrlich gesagt) auch gar nichts dagegen, wenn die jetzige "Rechnungsschreibung" eingestampft oder für das Datev-Museum konserviert und ausrangiert würde.
Vielleicht müsste man dann mit dem Nachfolgeprodukt keine 'peinlichen' Klimmzüge mehr machen, um eine 'normale' Rechnung außerhalb der StBVV zu erstellen.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger