abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

Rechnungsschreibung - Position ohne Wert

4
letzte Antwort am 23.07.2020 16:24:59 von jejo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 5
587 Mal angesehen

Gibt es die Möglichkeit im Programm Rechnungsschreibung eine Position darzustellen, welche aber mit 0 € berechnet und auf dem Rechnungsformular ebenso ausgewiesen wird.

 

Beispiel:

 

Es wird eine Anlage N, KAP etc. erstellt, die aber aus verschiedenen Gründen nicht abgerechnet werden soll. Die Anlage soll allerdings auf der Rechnung erscheinen um darzustellen, dass diese Anlage auch erstellt wurde.

Im Text kann dann die Begründung für die Nichtberechnung ausgewiesen werden.

 

Die Darstellung mit Berechnung und anschließender Gutschrift finde ich nicht so toll.

 

Kennt jemand den Fall und vielleicht auch eine Lösung?

 

Beste Grüße aus Köln

 

Martin Heim

Steuerberater

 

 



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
aschreiber
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 5
572 Mal angesehen

Hallo,

 

in EO comfort können Sie eine Position als gebührenfrei kennzeichnen. Dann wird sie auf der Rechnung mit 0,00 € ausgegeben.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 5
562 Mal angesehen

In EO classic die Rechnungsposition eintragen und die Abrechnungsart auf "TT" setzen. Die Gebührenposition wird dann mit der kompletten Bezeichnung und 0,00 EUR ausgegeben.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
540 Mal angesehen

Super. Hat geklappt.

Vielen Dank.

 

 

Gruß aus dem Rheinland.

Martin Heim



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
0 Kudos
jejo
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
534 Mal angesehen
4
letzte Antwort am 23.07.2020 16:24:59 von jejo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage