Hallo,
ich möchte einen Einspruch abrechnen und habe ein eigenes neues Rechnungsformular nach Dok. DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035387 angelegt.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich für diese Leistung einen Vorschuss erhalten habe und diesen gerne in der Rechnung abziehen möchte. Leider wird beim Abzug des Vorschuss immer auf die StBGebV verwiesen. In der Hilfe habe ich leider nichts gefunden wo und wie ich das ändern könnte. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Ahnung von Programmieren habe ich leider keine, aber Befehle nach Anweisung im Editor austauschen klappt 🙂
Vielen Dank schon mal
Hallo,
in diesem Fall wäre es hilfreich sich die Problematik einmal gemeinsam anzuschauen.
Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei uns im Programmservice Rechnungsschreibung.
Vielen Dank und liebe Grüße aus Nürnberg
Pia Auerochs-Rehlinger
Hallo,
selbiges Problem haben wir auch.
Gibt es eine Lösung hierfür?
Danke!
Hallo,
mit einem Standardformular i. V. m. nur RVG Gebühren wird "StBVV" nicht angezeigt auf der Rechnung. Sie könnten nun ein Standardformular kopieren (z. B. 101) und ggf. Ihre Kanzleidaten ergänzen. Wenn Gebühren der StBVV mit in der Rechnung enthalten sind, wird im Standard immer StBVV angezeigt.
Wenn Sie für die Abrechnung von RVG Gebühren ein eigenes Rechnungsformular haben, können Sie in diesem den Text15 anpassen (Orientierung für das Vorgehen: 1048033 ).
Ansonsten können Sie auch die E-Rechnung verwenden, da wird bei nur Verwendung von RVG-Gebühren keine Angabe StBVV angezeigt.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG