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Rechnung per Email versenden-USt ID notwendig?

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letzte Antwort am 07.01.2019 14:49:39 von susanne_koch
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tweingart
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Guten Tag,

ich möchte gerne vereinzelt Rechnungen per Email versenden. Ich richte grad das Rechnungsschreibungsprogramm für den elektronischen Versand ein.

Leider bekomme ich nun diese Meldung:

330674_pastedImage_1.png

Ist es so richtig, dass ich als Steuerberater unbedingt eine USt-ID Nummer haben muss nur für den Email-Rechnungsversand?

Gibt es eine alternative?

Vielen Dank und viele Grüße

bodensee
Experte
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Müssen tun Sie gesetzlich nicht, alternative ist  die Steuernummer.

Ich weiss jetzt allerdings nicht ob das Datev Rechnungsschreibungsprogramm einen Textbaustein Ust ID enthält, dann wäre die Fehlermeldung logisch und das Musterformular müsste erst geändert werden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Weingart,

für die Aktivierung der Funktion "ZUGFeRD / Digitale Rechnung" ist es erforderlich, im Kanzleimandanten eine Umsatzsteuer ID zu hinterlergen. Die Umsatzsteuer ID wird auf dem ZUGFeRD-Formular ausgegeben. Es besteht keine Möglichkeit, die Einstellung nur für den Versand von Rechnungen per Mail mit dem individuellen Rechnungsformular zu aktivieren.

Informationen zum standardisierten ZUGFeRD-Rechnungsformular finden Sie im Dokument 1080814 (www.datev.de/info-db/1080814).

Wir haben dies gerne aufgenommen und werden eine Anpassung für zukünftige Produktversionen prüfen.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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bodensee
Experte
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Interessant ist mir Neu gewesen, dass bei Zugferd Rg. zwingend die UST ID vorgeschrieben ist. Heißt im Umkehrschluss eine Firma die ausschließlich nationale Umsätze produziert und deshalb seit es  den Binnenmarkt gibt keine Ust ID benötigt hat muss nun eine beantragen sonst ist eine Teilnahme an Zugferd ausgeschlossen.

Auf die Frage des BZSt wofür diese benötigt wird muss man dann im Klartext antworten zur Teilnahme an Zugferd.

Ob das so gewollt ist und war, würde ich bezeweifeln wollen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tweingart
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Guten Tag Herr Dohla,

das ist jetzt ein Witz, oder?

Ist es nicht möglich, einen NIL-Wert zu hinterlegen?

Und eine Zugferd-Rechnung will ich doch gar nicht ausgeben.

Also bleibt mit jetzt nur übrig, die Rechnung aus der Dok-Org händisch zu versenden.

Spaßeshalber  möchte ich hier auf das aktuelle Datev-Magazin 01/2019 Seite 31 verweisen: "Steuerberatungskanzleien werden zunehmend digitaler. Das erleichtert Prozesse und beschleunigt Abläufe".

So wird das nichts mit der "Digitalisierung" des Berufsstandes.

Ich werde mich jetzt um eine USt-ID bemühen. Begründung für den Antrag beim BZSt: Ich benötige eine UStID, da ich Rechnungen digital versenden möchte. Mein Softwareanbieter ist die Datev. Die Datev ist eine Genossenschaft für Steuerberater. Leider kann ohne Hinterlegung der UStID keine Rechnungen in digitaler Form erstellen

Viele Grüße

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bfit
Meister
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Interessant ist mir Neu gewesen, dass bei Zugferd Rg. zwingend die UST ID vorgeschrieben ist. Heißt im Umkehrschluss eine Firma die ausschließlich nationale Umsätze produziert und deshalb seit es den Binnenmarkt gibt keine Ust ID benötigt hat muss nun eine beantragen sonst ist eine Teilnahme an Zugferd ausgeschlossen.

Bei allem, was ich hier jetzt gelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass es doch wohl heißen müsste:

Die DATEV schreibt zwingend die USt-ID für die Erstellung der ZUGFeRD-Rechnungen in Ihrem Programm bzw. vorgegebenem Standardformular vor. Daher gilt die Feststellung oben nur für Steuerberater .

Oder täusche ich mich und es gibt irgendeinen gesetzlichen Hintergrund?

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bodensee
Experte
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Hallo Herr Weingart,

ich befürchte das ist der leider nicht unübliche Widerspruch zwischen Theorie und Wirklichkeit.

Erstellbar ist die natürlich auch ohne Zugferd aber eben händische Erstellung einer Pdf die sie dann verschlüsselt nach Unterschrift versenden können. Das Problem der Unterschriften nach StBVV ist an anderer Stelle schon diskutiert und wird lt. Auskunft der Kammern in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelöst.

Insofern können Sie den Ball auch den dt. Digitalisierungsminister nach Berlin weiterspielen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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susanne_koch
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Nachricht 8 von 8
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ZUGFeRD-Rechnungen sind bildliche Darstellungen von Rechnungen, siehe auch hier:

https://www.ferd-net.de/zugferd/faq/aus-welchen-bestandteilen-besteht-eine-zugferd-rechnung.html

Damit muss m.E. die Steuernummer oder die USt-ID enthalten sein, um den Anforderungen von § 14 UStG gerecht zu werden. DATEV legt das für uns StB wohl etwas restriktiver aus bzw. hat nur ein Format der beiden möglichen programmiert...

Da ich es bevorzuge, auf meiner Rechnung die USt-ID anzugeben und nicht die reguläre Steuernummer, stört mich persönlich das hier nicht.

Grundsätzlich sollte es aber möglich sein, eine der gesetzlich möglichen Varianten auszuwählen. Bei einer Software speziell für StB ist ein solches Manko nicht ok.

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letzte Antwort am 07.01.2019 14:49:39 von susanne_koch
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