Wenn ich gewisse Zeiten / gewissen Aufwand als nicht abrechenbar qualifiziere, so möchte ich doch regelmäßig, dass der Mandant erfährt, was im einzelnen geleistet wurde, und dass gerade nicht alles ihm voll in Rechnung gestellt wurde.
Ist es möglich, dies in der Rechnungsstellung darzustellen? Z. B. über eine Aufnahme in den Leistungsnachweis?
Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit, die nicht abrechenbaren Leistungen auszugeben? Oder auch einfach alle Leistungen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei EOcomfort kann ich in den Rechnungseinstellungen angeben was beim Leistungsnachweis ausgegeben werden soll und festlegen ob auch nicht abrechenbare Zeiten mit angedruckt werden.
Guten Morgen,
wie @MC89 richtigerweise geschrieben hat, haben Sie in Eigenorganisation comfort die Möglichkeit, den Leistungsnachweis im Auftrag unter den "Rechnungseinstellungen" zu aktivieren. Hier können Sie auch Zeiten ausweisen, die nicht abrechenbar sind.
Unter folgendem Hilfedokument finden Sie passende Information zu Eigenorganisation compact/classic (Tätigkeitsnachweis):
Tätigkeitsnachweis der Rechnung beifügen - DATEV Hilfe-Center
Vielen Dank @MC89 und @Andreas_Kiermeier,
das ist ja schon einmal eine gute Nachricht. Immerhin lässt sich so bei den Rechnungen im Steuerberatungsbereich sinnvoll auch der nicht abgerechnete Zeitaufwand darstellen.
Bei DATEV Anwalt ist das leider vergessen worden, so dass dort die nicht abrechenbaren Zeiten nicht in der Rechnung dargestellt werden können (vgl. Rechnung - Leistungsnachweis - Anzeige nicht abrec... - DATEV-Community - 405643).
Deswegen hier nun die Frage:
Können die nicht abrechenbaren Zeiten auch in anderer Form als in direkter Verknüpfung mit einer Rechnung ausgegeben werden (z. B. als CSV-Datei) ?
Vielen Dank.
@HaHagena sehr gerne.
Sie können sich auch nachträglich einen Leistungsnachweis im Rahmen einer Auswertung erzeugen lassen. Das Datenblatt lässt sich dann als Exceldatei ausgeben. Welchen Bericht Sie nutzen können, wird Ihnen im folgenden Hilfedokument erklärt:
Leistungsnachweis zur Rechnung nachträglich erzeugen - DATEV Hilfe-Center