abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

PFB, Änderbare Bescheide mit Fristeneintrag / Jahreswechsel

3
letzte Antwort am 28.07.2026 14:18:29 von steme
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Interceptor
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 4
180 Mal angesehen

Mich beschäftigt gerade die Frage, wie ich in "Post, Fristen und Bescheide" jedes Jahr zum Jahreswechsel, mit den "Änderbare Bescheide mit Fristeneintrag" umgehe, bzw. ob das nicht programmseitig anders gehandhabt werden kann.

 

Mit dem Jahreswechsel entfällt wieder bei vielen Bescheiden, die bisher noch unter VdN stehen, der Vorbehalt per Gesetz. 

 

Bisher bin ich dann immer zu Beginn des Jahres manuell die Liste durchgegangen und hab einzeln nachgesehen, bei welchen Bescheiden der VdN entfällt und habe diese Bescheide dann mit dem Status "Vorbehalt aufgehoben" versehen, damit diese aus der Liste der änderbaren Bescheide mit Fristeneintrag verschwinden.

 

Geht das nicht auch einfacher oder gänzlich ganz anders?

 

mfg

steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
50 Mal angesehen

Ich "muss" dieses Thema mal kurz aus der Versenkung holen (weil ich kein passenderes finde und damit ich kein neues eröffnen muss):

 

Ich habe mich da aktuell auch mit beschäftigt. Irgendwo hatte ich in einem Kommentar gelesen, dass es keine komfortablere Lösung als das händische "Aussortieren" gibt. Schade...

 

Mir stellt sich jedoch die Frage, ob ich die Überwachung auch bei ehemaligen Mandanten noch aktuell halten muss oder ob ich alle die Mandanten, die ich nicht mehr betreue, einfach pauschal als "erledigt" und nicht mehr änderbar beurteilen kann. Würde meine Liste um gut 1/3 verkürzen...

Ich trau mich nur nicht ohne Rückfrage hier, weil ich sorge habe, mich in irgendein rechtliches Wespennest zu setzen, dass mich dann irgendwann beißt (und ja, ICH habe so ein Glück....).

 

Danke für die Hilfe!

0 Kudos
Interceptor
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
37 Mal angesehen

Wenn das Mandat ausgeschieden ist, dann liegt die Verantwortung beim ehem. Mandant selbst oder bei dem Berater der nun das Mandat fortführt. Da hätte ich keine Bedenken den Vorgang zu "erledigen".

 

mfg

0 Kudos
steme
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
24 Mal angesehen

Prima, ich hab also keinen Denkfehler. Danke! 😊

0 Kudos
3
letzte Antwort am 28.07.2026 14:18:29 von steme
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage