abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Halbe Feiertage in Rechnungsschreibung anlegen

4
letzte Antwort am 02.11.2021 15:35:25 von Kerstin_Schulz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
PabloCHB19
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
302 Mal angesehen

Tach zusammen,

 

weiß jemand wie ich im System halbe Feiertage festlegen kann?
Bei uns sind scheinbar Feiertage aus BW statt B hinterlegt. 
Ich hätte gerne, dass bei halben Feiertagen wie z.B. dem 24.12. auch nur ein halber Tag angezeigt wird.

Das Dokument hilft mir leider auch nicht weiter.

 

 

PabloCHB19_0-1635758560185.png


Ein Traum wäre natürlich, in der Übersicht direkt (farblich?) zu sehen, welcher Urlaubstag halb und welcher voll ist. 

PabloCHB19_1-1635758696086.png

 



Danke vorab

Grüße aus Berlin
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 5
266 Mal angesehen

Darf ich fragen, was ein halber Feiertag ist? Meines Wissens nach war der 24. noch nie ein Feiertag, geschweige denn ein "halber". Gibt es da Änderungen? Hat Berlin eigene Regelungen?

 

Ich denke, es gibt keine halben Feiertage, daher ist eine Forderung, diese generell im Programm zu verankern eher unrealistisch.

0 Kudos
PabloCHB19
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
236 Mal angesehen

Danke für die Antwort.

 

Wir haben intern die Reglung getroffen, dass der 24. und 31.12 jeweils nur halbe Arbeitstage sind. 


Dann müssen wir wohl händisch über die Zeit-Erfassung diese Stunden korrigieren. 

Grüße aus Berlin
0 Kudos
harnold
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
187 Mal angesehen

Sie können auch die Korrektur in der Rechnungsschreibung vornehmen.

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
161 Mal angesehen

Hallo PabloCHB19, 

 

in den Mitarbeiter-Fehlzeiten können halbe Tage nicht erfasst werden.

 

Wenn Sie für die Mitarbeiter jeweils am 24.12. und 31.12. einen halben Tag als Feiertag berücksichtigen möchten, können Sie in den Kanzlei-Fehlzeiten z. B. den 24.12. nutzen. Den 31.12. löschen Sie in den Kanzlei-Fehlzeiten. Dadurch wird der 24.12. als voller Feiertag und der 31.12. als voller Arbeitstag gerechnet. In Summe ist die Angabe für den Monat Dezember korrekt. Wenn für diese Tage Urlaub verwendet werden soll, erfassen Sie einen Urlaubstag für den 31.12..

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

0 Kudos
4
letzte Antwort am 02.11.2021 15:35:25 von Kerstin_Schulz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage