Beim senden eines elektronischen Einspruchs tauchte eben folgendes Fenster auf:
Ein solcher Automatismus ist natürlich löblich. Aber woher weiß ich, welchen Fristvorgang ich da gerade modifiziere (insbesondere, wenn es mehrere zu dem selben Mandanten gibt)?
Hallo Herr Westphal,
Sie erfassen bei der Anlage des Einspruchs einen eindeutigen Ordnungsbegriff. Der besteht aus Mandantennummer, Bescheidart (Steuerart) , Veranlagungsjahr, ggf. Veranlagungsform und das Bescheiddatum. Damit ist eine Eindeutigkeit zur offenen Frist gegeben.
Viele Grüße aus Nürnberg
Birgit Lehner