Hallo,
ich habe mal eine Verständnisfrage:
Wie ist der Friststatus in PFB zu setzen, wenn der Berufsträger Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, der Bearbeitungsstand also auf "Einspruch" gesetzt wurde?
Hier herrscht die Praxis, den Friststatus auf "offen" zu lassen, was regelmäßig zu Verwirrungen führt.
Wie wird das woanders gehandhabt?
Viele Grüße
Eva Helming
Wenn Einspruch eingelegt wurde, ist die Frist bei uns "erledigt" und der Bearbeitungsstatus auf "Einspruch".
Was mir in DATEV fehlt, ist aber eine Verknüpfung o.ä., wenn dann der Änderungsbescheid kommt. Dann gibt es 2 Bescheide.
Bescheid 1 = Frist erledigt = Bearbeitungsstatus Einspruch
Bescheid 2 = Frist offen = = Bearbeitungsstatus offen
Bei uns bleiben dann jede Menge Erst-Bescheide im Bearbeitungsstatus Einspruch stehen.
Wird der Folgebescheid geprüft und ist in Ordnung, bleibt der erste Bescheid im Bearbeitungsstatus Einspruch, sofern man nicht nach dem Bescheid sucht.
Hallo,
wir handhaben das auch so. Haben aber zusätzlich noch einen Bearbeitungsstand > Einspruch erledigt, FB ergangen <, den wir dann beim Erst-Bescheid setzen wenn der Folgebescheid ergangen ist.
Hallo,
hier wird der Friststatus erst auf "erledigt" gesetzt, wenn der Folgebescheid da ist. Man begründet das damit, dass man ansonsten keinen Überblick über die Einsprüche habe.
Mir zeigt sich hier mal wieder:
Das Arbeiten mit Filtern ist nicht jedem geläufig, denn die Einsprüche kann man prima über einen entsprechenden Filter herausfiltern.
Ich schlage das mit dem zusätzlichen Bearbeitungsstand beim Erstbescheid hier mal vor. Mal sehen, was das ergibt....
Viele Grüße
Eva Helming