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Friststatus bei Bearbeitungsstand Einspruch

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letzte Antwort am 25.03.2021 11:50:45 von ehelming
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ehelming
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Hallo,

 

ich habe mal eine Verständnisfrage:

 

Wie ist der Friststatus in PFB zu setzen, wenn der Berufsträger Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, der Bearbeitungsstand also auf "Einspruch" gesetzt wurde?

 

Hier herrscht die Praxis, den Friststatus auf "offen" zu lassen, was regelmäßig zu Verwirrungen führt.

 

Wie wird das woanders gehandhabt?

 

Viele Grüße

 

Eva Helming

 

 

 

guenther
Fachmann
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Wenn Einspruch eingelegt wurde, ist die Frist bei uns "erledigt" und der Bearbeitungsstatus auf "Einspruch".

 

Was mir in DATEV fehlt, ist aber eine Verknüpfung o.ä., wenn dann der Änderungsbescheid kommt. Dann gibt es 2 Bescheide.

 

Bescheid 1 = Frist erledigt = Bearbeitungsstatus Einspruch

 

Bescheid 2 = Frist offen = = Bearbeitungsstatus offen

 

Bei uns bleiben dann jede Menge Erst-Bescheide im Bearbeitungsstatus Einspruch stehen.

 

Wird der Folgebescheid geprüft und ist in Ordnung, bleibt der erste Bescheid im Bearbeitungsstatus Einspruch, sofern man nicht nach dem Bescheid sucht.

 

mfg Thomas Günther
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

wir handhaben das auch so. Haben aber zusätzlich noch einen Bearbeitungsstand > Einspruch erledigt, FB ergangen <, den wir dann beim Erst-Bescheid setzen wenn der Folgebescheid ergangen ist.

 

 

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ehelming
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

hier wird der Friststatus erst auf "erledigt" gesetzt, wenn der Folgebescheid da ist. Man begründet das damit, dass man ansonsten keinen Überblick über die Einsprüche habe.

 

Mir zeigt sich hier mal wieder:

Das Arbeiten mit Filtern ist nicht jedem geläufig, denn die Einsprüche kann man prima über einen entsprechenden Filter herausfiltern. 

 

Ich schlage das mit dem zusätzlichen Bearbeitungsstand beim Erstbescheid hier mal vor. Mal sehen, was das ergibt....

 

Viele Grüße

 

Eva Helming

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letzte Antwort am 25.03.2021 11:50:45 von ehelming
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