Hallo,
wo kann ich die offenen Einsprüche noch sehen, wenn eine Frist erledigt wird?
Oder sollte man die Frist nicht erledigen, wenn der Bearbeitungsstand "Einspruch" lautet?
Wir sind uns hier in der Kanzlei nämlich unsicher, wie man hier am besten vorgeht.
Danke!
Hallo,
grundsätzlich sollte bei bei einem Einspruch der Friststatus auf "offen" bleiben, solange keine Entscheidung des Finanzamtes eingegangen ist.
Eine Übersicht über alle Einsprüche, egal ob "offen" oder "erledigt" bekommt man z.B. im Programm "Post, Fristen und Bescheide". Hier über den Filter links oben "alle Fristen" auswählen. Es erscheint eine Liste alle Fristen, die man dann über das "Gruppierfeld" z.B. über den "Bearbeitungstand" filtern kann und dann durch Anklicken der Spalte "Dokumentendatum" noch nach Datum sortieren kann.
Ich hoffe, ich habe das verständlich genug geschrieben 🙂
Wir handhaben das anders.
Wenn der Bescheid geprüft ist und ggf. Einspruch eingelegt wurde, ist die Frist bei uns "erledigt". Der Bearbeitungsstatus bleibt aber so lange offen, bis der Vorgang geklärt ist.
Ansonsten bleiben ggf. lange Zeit Fristen auf offen und man hat keine Übersicht mehr, was wirklich noch zu prüfen ist.
Wenn Sie es differenzierter haben wollen, können Sie auch verschiedene, individuelle Bearbeitungsstände in
"Post, Fristen und Bescheide | PFB Konfiguration | Bearbeitungsstand"
anlegen. Zum Beispiel "Einspruch eingelegt" und "Einspruch erledigt".
Welche der vorgenannten Lösungen Sie letztlich (konsequent und flächendeckend) einsetzen, ist Ihre freie Entscheidung.