Bei uns sollen beide Ehepartner die EST-Erklärung freigeben. Nun erledigt das ein Ehepartner für den anderen mit, weil dort auch die Option "Stellvertretend erledigen" verfügbar ist. Was soll das? Die Freigabe ersetzt doch rechtlich die Unterschrift, da kann doch nicht ein anderer stellvertretend unterschreiben/freigeben.
Wie bitte denkt sich Datev das rechtlich?
Muss ich dem Mandanten jetzt erklären, dass da eine Option ist, die aber rechtlich nicht geht und muss ich jetzt alles nochmal neu bereitstellen, weil es nicht einfach zurück zu setzen ist?
Oder hat Datev einfach beim Programmieren nicht aufgepasst und den Prozess vom Bereitstellen der sonstigen Aufgaben übernommen ohne sich dazu Gedanken zu machen? Wenn das so Absicht ist, dann doch mal bitte klarstellen, wie das so rechtlich richtig sein soll.
Aber bitte nicht als Info, dass wir das so machen sollen, wie beim alten Freigabeprozess. Das war auch mit dem Formular zur Gegenseitigen Ermächtigung irgendwie eine Grauzone und sollte eigentlich mit dem neuen Prozess vorbei sein.
Nutze einfach die Unterschriften via FPSIGN
das funktioniert und ist tausendfach bewährt.
aber : musst beide Emailadressen haben
Ja, genau dass denken wir dann auch in dem Moment.
Es wäre schön, wenn DATEV uns hier mitteilen könnte, wie die stellvertretende Freigabe verhindert werden kann.