Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Eine Buchhaltung wird in einem Steuerbüro erstellt. Die jeweiligen Buchungssätze werden mit den dazu gehörenden digitalen Belegbildern verknüpft. Nun soll ein Beraterwechsel erfolgen. Zu diesem Zweck muss der Buchhaltungsdatenbestand aus dem System des alten und in das System des neuen Steuerberaters transferiert werden.
Frage dazu: Damit der neue Berater die digitalen Belegbilder nach dem Transfer des Buchhaltungsdatenbestandes in Kanzlei-Rechnungswesen einsehen kann, müssen die digitalen Belegbilder (also TIFF- bzw. PDF-Dateien) ebenfalls vom alten in das neue System transferiert werden? Müssen die Belegbilder also beispielsweise in das Dokumentenmanagementsystem des neues Beraters (beispielsweise Dokumentenablage oder DATEV DMS) transferiert werden?
Ich freue mich über Antworten.
Hallo Herr Kuhlmey,
wenn vor die Belege über Unternehmen Online gescannt und verbucht worden sind, dann wird der Bestand bei einem Mandantenübertrag automatisch mit übernommen. D. h. der Nachfolger kann auf alle Belegbilder zugreifen.
Damit der neue Berater aber die Rechte für den bereits vorhanden Stick neu administrieren kann muss noch ein zusätzlicher Mandantenübertrag vorgenommen werden. Das zugehörige Dokument lautet
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070788
Gruß
Hallo Herr Kuhlmey,
Sie können die Belege zwischen der Quell- und Zielkanzlei über die Dokumentensammlung austauschen. Dabei ist es egal, ob Sie DATEV DMS classic oder die Dokumentenablage im Einsatz haben.
Eine Anleitung dazu finden Sie im Infodokument 1035098.
Viele Grüße aus Nürnberg
Christian Seidel
DATEV eG, Service Dokumentenmanagement