Hallo Datev,
eben habe ich einen elektronischen Einspruch übermittelt. Auf dem in der Dokumentenablage abgelegtem Protokoll habe ich eine falsche Adresse entdeckt. Warum werden nicht alle Daten bei der Erfassung angezeigt?(Platz genug ist da) Zumindest müsste das Protokoll des übermittelten Einspruchs vor der Übermittlung angezeigt werden (auch wenn man sich das manuell anschauen kann). Ich habe keine Möglichkeit gefunden, den übermittelten Einspruch durch ein erneutes richtiges Senden zu überschreiben. Geht das nicht, obwohl die Verarbeitung erst später erfolgt?
Freundliche Grüße aus Köln
Jupp Schmitz
Können Sie mal einen (geschwärzten) Screenshot machen?
Bitte sehr:
so sieht die Erfassung aus:
und das wird übermittelt:
Die Anschrift wird übermittelt, obwohl diese im Erfassungsformular des Einspruchs nicht angezeigt wird.
Viele Grüße aus Köln
Jupp Schmitz
Da muss ich passen. Bei uns klappt das eigentlich problemlos (wenn die Stammdaten gepflegt sind).
Ich sehe mir aber auch immer die Vorschau an und sende erst danach.
Viele Grüße
Thomas Günther
Hallo Herr Günther,
ich schaue mir das eigentlich auch immer an ... nur 1 x nicht und da war es leider falsch...
In der Erfassungsmaske des Einspruchs ist genug Platz, so dass die Daten, die übermittelt werden, auch angezeigt werden könnten.
Der Beitrag wurde von der Datev aus dem Bereich Steuern zum Office Management verschoben ... vielleicht gibt es ja hier eine Antwort in der Art "... ja, bei der nächsten Version werden alle Daten auch in der Erfassung angezeigt" 🙂
Einen schönen Feiertag
Jupp Schmitz
Ich finde ihre Anregungen nicht schlecht.
Wenn wirklich mal eine falsche/alte Adresse mit gesendet wird, finde ich das zwar nicht schön aber wenn der Mandant durch die Steuer- und Id-Nummer eindeutig zu erkennen ist, passiert praktisch nichts.
Leider war das in diesem Fall blöd, da mit dem Finanzamt gerade über den aktuellen Wohnsitz diskutiert wird 😞
Hallo Datev,
ich finde hier sollte unbedingt nachgebessert werden, da zum einen die Daten nicht sofort ersichtlich sind und auch die Daten bei Änderung der Stammdaten nicht überschrieben werden, so dass ein neuer Einspruch eingelegt werden muss. Ansonsten wird die geänderte Anschrift nicht übernommen.
MFG M. Vogt