Hallo zusammen,
wir haben heute unseren ersten digitalen Verwaltungsakt (ESt - Bescheid) erhalten. Der Abruf des elektronischen Bescheids funktionierte problemlos über den Dokumentenkorb. Dann fingen die kleineren Probleme an: uns wurde die Meldung angezeigt, dass es sich um einen vordatierten Bescheid handelt und man ein Datum eintragen soll (Hinweis: #PFB02003). Das erstmalige Ausfüllen war kein Problem. Allerdings ploppte die Meldung anschließend weitere 5x auf - warum weiß ich nicht...
Der Bescheid wurde gleich korrekt gemäß Ablage - Knigge betextet und eine Frist wurde für den entsprechenden Mitarbeiter angelegt. Leider werden in Post, Fristen und Bescheide keine weiteren elektronischen Daten (z. B. Höhe der Erstattung etc.) ausgewiesen. Die automatische Erstellung des Bescheidprüfungsdokument ist somit nur eingeschränkt möglich.
Weiß jemand wie wir die Probleme in Griff bekommen können?
Hallo,
das Problem ist, dass Sie den elektronischer Bescheid in der Regel schneller haben als die elektronisch rückübermittelten Bescheiddaten. Wenn Sie den Bescheid dann bereits in PFB erfassen, kann keine Zuordnung erfolgen. Rückwirkend geht das meines Wissens auch nicht. Sie müssten als mit dem Erfassen in PFB warten, bis die Bescheiddaten auch rückübermittelt sind. Machen wir jetzt auch so. Ist aber unschön.
Hallo Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie machen Sie es dann in der Praxis? Einfach einen Tag später abrufen dürfte ja auch nicht funktionieren, da das Problem dann ja wieder bei neueren Bescheiden auftaucht!? Reicht es, wenn man die elektronischen Bescheide gegen 10 - 12 Uhr abruft oder sind zu diesem Zeitpunkt die rückübermittelten Bescheiddaten noch nicht vorhanden? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Abrufen können Sie sie ja. Nur noch nicht in PFB erfassen. Beim Papierbescheid ist es ja genauso. Wenn die Bescheiddaten noch nicht rückübermittelt sind, erfolgt keine Zuordnung. Die Sekretariatsmitarbeiter schauen bei uns in PFB nach, ob die Daten schon rückübermittelt sind (Filter ELSTER-Bescheide (ohne Frist)) und erfassen den Bescheid dann erst in PFB. Ist leider ein wenig umständlich.
Hallo Zusammen,
die Meldung #PFB02003 das Dokument ist vordatiert kommt beim Erfassen digitaler Bescheide über den Dokumentenkorb. Ursache Eingangsdatum gleich Dokumentendatum. Erfassen Sie in der Meldung bei Poststempeldatum nochmal das Posteingangsdatum und mit bestätigen Sie mit OK. n -- Prüfen Sie danach das Bekanntgabedatum und ändern Sie das ggf. nochmal ab.
@ Herr Schreiber: Ja, in manchen Bundesländern kommen die elektronisch rückübermittelten Bescheiddaten erst am Nachmittag oder einen Tag später. Diese können aber nachträglich verbunden werden. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1008799
Viele Grüße aus Nürnberg
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner,
danke für die Info. Again what learned 😉
Hallo Frau Lehner,
das sind aus meine Sicht beides Punkte, die ein reibungslosen Ablauf massiv stören und den Prozess aus meiner Sicht unnötig verlängern. Sind hier Anpassungen geplant? Ansonsten muss man sich wohl überlegen weiterhin auf Papierbescheide zu setzen...
Hallo,
die Hinweismeldung PFB02003 wird bei digitalen Bescheiden mit der DVD 14.0 voraussichtlich bereinigt. Auf den Zeitpunkt wann die Finanzverwaltungen der Bundesländer die elektronischen Bescheiddaten rückübermitteln haben wir keinen Einfluss.
Wir sind über den Elster-Support im Austausch zu diesen Themen.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner,
kann das System nicht automatisch erkennen, dass es sich um einen digitalen Verwaltungsakt handelt und gleich automatisch die neue Eingangsart Digitaler Bescheid nach § 122a AO vorschlagen?
Hallo Herr Schreiber,
auch da sind wir dran.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Gibt es vielleicht Datev oder jemand der einen DIVA Bescheid mal online stellen kann um ein „Look & feel“ zu bekommen?
Natürlich mit geschwärzten datenschutzbedürftigen Daten.
Hallo Tu_Heggi,
die elektronischen Bescheide sehen aus wie PDF-Dateien eines gescannten Papierbescheids, also keine Unterschiede.
Allerdings heißt es, dass nur Einkommensteuerbescheide und nur Erstbescheide elektronisch bekannt gegeben werden können.
Bei geänderten Bescheiden (z. B. Einspruch, Meldung aus GuE, usw.) kommen diese dann wieder per Post?
Wie wörtlich muss ich Einkommensteuer nehmen? Was passiert, wenn ich zusätzlich zur ESt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erhalte. Kommt dann der Einkommensteuerbescheid elektronisch, der Verlustvortragsbescheid aber als Papier-Bescheid per Post?
Wenn zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid ein Bescheid über den festzustellenden Verlustvortrag erlassen wird, kommen BEIDE in Papierform.
Ich hoffe dass sich das schnellstmöglich ändert...
Dann hoffen wir also, dass es sich bei der aktuellen Lösung nur um einen ersten Schritt handelt, dem schnell weitere (sinnvolle) Schritte folgen - Der Weg ist das Ziel.
Wir wären schon mal froh wenn endlich wieder Papierbescheide ankommen. Die Abgleichinfo füllt sich von Tag zu Tag aber postalisch kommt zur Zeit mal wieder nichts an. Der Postversender des FA sammelt anscheinend 😖, würde mit der Deutschen Post nicht passieren, aber ist ja der Obrigkeit zu teuer. Der älteste Bescheid ist jetzt schon 12 Tage unterwegs.