Hallo zusammen und frohes neues Jahr;)
von meinen KollegInnen, die während ich im Urlaub war die kanzleiweite Umstellung auf E-Rechnung vorgenommen haben, kam die Frage, ob man E-Rechnungen erstellen zeitverzögert versenden kann. Also z.B. bei Jahresabschlüssen/Steuererklärungen oder auch Lohn, wenn die Unterlagen noch per Post rausgehen. M.E. geht das nicht, oder weiß jemand dazu eine Lösung, außer den Vorgang auf "Termin legen" und ein paar Tage später die Rechnung zu versenden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Geht nicht.
Technisch könnte man die eigene Mail-Adresse als Empfänger eintragen und diese dann verzögert weiterleiten, rechtlich nicht zu empfehlen, dann lieber eine Erinnerung setzen und erst zum späteren Termin die Rechnung schreiben und verschicken.
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Danke. Ich denke auch, dass ist eine Möglichkeit sollte aber nicht die Lösung sein. Wir werden unsere Arbeitsweise etwas anders ausrichten
ist es vorgesehen diese Funktion im Programm einzubauen? Oder wie ist das rechtlich geregelt? Wenn ja wo finde ich diesen Passus?
Guten Morgen,
ich kann Ihren Wunsch nach einem zeitverzögerten Versand einer Rechnung nachvollziehen. Wir führen jedoch derzeit in unseren Kanzleimanagement-Produkten keine funktionalen Weiterentwicklungen mehr durch. Notwendige technische und gesetzliche Anforderungen (z.B. bei der E-Rechnung) werden wir in den bestehenden Programmen selbstverständlich weiterhin umsetzen.
Wir konzentrieren uns mit voller Kraft auf die Entwicklung einer cloudbasierten Software für das Kanzleimanagement. Hierfür habe ich Ihren Wunsch sehr gerne aufgenommen.