Ich hadere etwas mit "Risikobewertung und Identifizierung" der DATEV (DATEV Arbeitsplatz/Aktuelle Infos/Risikobewertung und Identifizierung).
Folgendes Grundproblem:
Die DATEV Risikobewertung und Identifizierung ist offenbar "Mandant"-basierend. Unter "Mandant" versteht die DATEV aber eine Art "Mandatscontainer", denn unter "Mandant" können und werden in vielen Fällen 2 (echte) Mandanten zusammengefasst (Steuerpflichtiger und Ehepartner). Beide Personen sind also rechtlich meist jeweils 1 Mandant.
In der Auswertungen "Risikobewertung und Identifizierung" wird nur "Mandant" ausgewertet. Alle Personen (und Mandanten) die als "Ehegatte" oder Person 2 im Mandatscontainer angelegt sind, werden in dieser Auswertung übergangen.
Damit ist die Auswertung meiner Meinung nach unvollständig und z.B. für KYC mit DATASecurity vollkommen unbrauchbar.
Zudem kann der Mandant "Mandatscontainer" nach eigenem Belieben beschriftet werden (z.B. "Eheleute M.") und hat am Ende ggf. keine sinnvolle Bezeichnung und keinen Bezug mehr für eine Person im Sinne einer KYC-Prüfung (Know your Customer).
Auch die Funktion Geldwäschegesetzt: "Identifizierung" und "Risikobewertung" sind m.E. vollkommen halbgar, da sie sich nur auf den "Mandatscontainer" bezieht und keinerlei Einzelbewertung der enthaltenen Einzelmandanten beinhaltet. Mit der Gießkanne über mehrere zu beurteilende Einzelpersonen sozusagen. Am Ende ist auch das unbrauchbar - ich denke dass das GwG sich immer auf Einzelpersonen bezieht und nicht auf eine Gruppe (Mandant/Mandatscontainer).
Mein Ansatz wäre (ganz einfach) daher über gefilterte Adressaten, die dann auch die Person 2 enthalten. Leider kann hier in den Listeneinstellungen aber weder Mandantennummer und anderes (was z.B. für DATA-Security wichtig wäre) ausgewählt werden. DATEV, warum geht das nicht über Adressaten?
Kann jemand helfen? Wie können sinnvolle und vollständige Daten für KYC-Prüfungen unter DATEV ausgewertet werden?
Guten Tag @Neu_hier ,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich „Risikobewertung und Identifizierung“ in der DATEV-Software. Wir möchten gerne einige Punkte hervorheben, die unsere aktuelle Struktur erklären:
In den DATEV-Programmen werden Daten zum Geldwäschegesetz auf zwei wesentlichen (technischen und fachlichen) Ebenen erfasst:
- Personen auf Adressaten-Ebene (Ehefrau, Gesellschafter über 25 %, wirtschaftlich Berechtigter etc.)
- Mandant auf Mandantenebene
In der von Ihnen angesprochenen „Risikobewertung und Identifizierung“ betrachten wir lediglich das Mandat auf Mandantenebene.
Der Grund dafür ist, dass der Mandant die steuerpflichtige Person ist mit der der Steuerberater in einem Mandatsverhältnis steht. Indem jedes Mandat im Kontext des Geldwäschegesetztes separat betrachtet wird, wird man den notwendigen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht.
Derzeit planen wir keine grundsätzlichen Anpassungen in diesem Kontext. Wir bieten verschiedene Felder zur Erfassung von Informationen an, um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bei den Anwendern liegt. Obwohl wir die Werkzeuge/Felder zur Erfassung bereitstellen, können wir keine Garantie für die rechtliche Vollständigkeit der erfassten Informationen gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Lucas Cornelissen
Vielen Dank für die Information. Ich verstehe einige Aussagen konzeptionell leider nicht.
Warum ist das Konzept der DATEV "Ja, wir haben alle Informationen (aller zu identifizierender Personen), wir rücken diese aber nicht in einer Auswertung raus"?
Wozu stellt DATEV eine Auswertung bereit „Risikobewertung und Identifizierung“, wenn darin nur ein Bruchteil der zu identifizierenden und risikozubewertenden Personen enthalten sind? Es wird ja nur der "Mandant" (Mandatscontainer) angezeigt aber nicht die einzelnen natürlichen Personen. Zur Übersicht/Kontrolle ist dies nicht geeignet.
Ich verstehe (habe gehofft) diese Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“ als Übersicht - und genau das ist sie eben nicht, da z.B. im Mandatscontainer (Mandant) enthaltene Personen - die zweifelsohne ebenfalls Mandanten des Steuerberaters sind / oder zumindest sein können (und der Prüfung nach GWG unterfallen) nicht angezeigt werden?
Zudem kann der "Mandant" (Mandatscontainer) im Sinne der DATEV mit irgendeinem Phantasienamen belegt werden (weil eben unabhängig von den natürlichen Personen), was in der Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“ wenig hilfreich sein dürfte.
Ja, die Erfassung der entsprechenden GwG-Daten erfolgt pro Adressat (hierzu gibt es gar keine Kritik). Es gibt aber keine Auswertung/Übersicht hierzu.
Und nun zur rechtlichen Situation und dem Zusammenhang zu DATEV-Auswertung:
Es ist nach dem GWG KEIN "Mandant" im Sinne des Mandatscontainers der DATEV zu prüfen und zu identifizieren. Das ist Fakt.
Es sind nach dem GWG Personen zu prüfen und zu identifizieren. Da habe ich kein Verständnis, dass DATEV (zumindest in der Auswertung „Risikobewertung und Identifizierung“) eine eigene Darstellung wählt, die mit der rechtlichen Vorgabe keine Gemeinsamkeit hat.
Ihre Aussage:
"Der Grund dafür ist, dass der Mandant die steuerpflichtige Person ist mit der der Steuerberater in einem Mandatsverhältnis steht. Indem jedes Mandat im Kontext des Geldwäschegesetztes separat betrachtet wird, wird man den notwendigen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht".
ist meines Erachtens sehr ungenau. Warum ist das der Grund, dass DATEV keine Auswertung für vorhandene Daten anbieten? Verstehe ich nicht.
Mandant sind in den meisten Fällen von Einkommensteuererklärungen (Ehegattenveranlagung) alle natürlichen Personen, die im "Mandanten" (Mandatscontainer) als Steuerpflichtiger/Ehemann oder Ehefrau geführt werden. Die Zeiten, als nur der steuerpflichtige Ehemann zu bestimmen hatte sind lange vorbei.
Ja, die einzelnen Personen (wenn Sie damit "Mandat" meinen) sind und werden in den Stammdaten in "Mandant" (Mandatscontainer) nach den Vorgaben des GWG behandelt und entsprechende Daten erfasst - es gibt aber keine Auswertung/Übersicht hierzu (oder doch - dann die Frage wo?).
Sie sagten weiterhin:
"Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten bei den Anwendern liegt. Obwohl wir die Werkzeuge/Felder zur Erfassung bereitstellen, können wir keine Garantie für die rechtliche Vollständigkeit der erfassten Informationen gewährleisten."
Erstens verstehe ich den Hinweis in diesem Kontext nicht - von Steuerberatern ist dies natürlich zu erwarten - und ist eher eine Binsenweisheit. Von irgendeiner Verantwortung nach außen von DATEV diesbezüglich habe ich auch gar nicht gesprochen.
Zweitens. Wenn das schon angesprochen wird und um evtl. Rechtsproblematiken ein Wissen seitens DATEV besteht - warum unterstützt die DATEV den Steuerberater nicht wenigstens und bieten eine Auswertung an, bei der diese Daten auch vollständig angezeigt werden?
Keine Auswertung (oder nur ein Bruchteil) ist jedenfalls nicht maximal hilfreich.
Fazit
Solange es keine Auswertung zum GWG über die einzelnen Mandanten/Personen/Adressaten gibt, bleibt dem User nur (und das ist fast unmöglich), die Stammdaten jeder einzelnen Person in "Stammdaten" zu überprüfen - usability geht anders.
Frage an DATEV:
Ist diese Aussage korrekt:
Sollte die Steuerberaterkammer die Einhaltung der Regelungen des GWG bei einem Steuerberater - der DATEV hat - prüfen, kann dieser über DATEV keine Auswertung erstellen, in der alle natürlichen Personen enthalten sind, die der Prüfung unterlegen haben, mit allen entsprechenden Prüfungsdaten nach GWG?