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DATEV APL/ Stammdaten: Datenstrategie (Vorbelegungen) der DATEV hinsichtlich der Vollmachten - VDB

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letzte Antwort am 28.03.2024 11:03:50 von Neu_hier
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Neu_hier
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Vollmachten sind eines der wichtigsten Grundlagen für die Mandantenbeziehung für den Steuerberater. Wenn ich mit meinen nachfolgenden Aussagen recht habe, ist dieses Verständnis über die Stellung der Vollmachten bei DATEV meiner Meinung nach noch nicht so recht angekommen.   

Bei der Neuanlage von Vollmachten aus den Stammdaten werden bestimmte Felder vorbelegt. Bisher war ich der Ansicht, dass diese "Vorbelegung" ganz einfach aus dem letzten erfasseten Vorgang stammt.

Sofern das korrekt ist, hat mir diese Strategie noch nie gefallen, da extrem fehleranfällig, wenn z.B. in der darauffolgenden Vollmacht etwas (einmalig) geändert wird.

Nach meinem Verständnis über ein gutes Programm, müssten die Inhalte der Vollmachten über einen Kanzleistandard gesteuert werden, von dem nur in Einzelfällen beim Mandanten abgewichen wird, ohne diesen Standard zu verstellen.

Wie es bisher ist, können sich Veränderungen in den Vollmachten "einschleichen", die ggf. ganz einfach übersehen werden und zu ungewollten Auswirkungen führen.

Weiterhin haben wir aktuell festgestellt, dass es bei einem neuen MA gar keine Vorbelegungen in der Vollmacht gab. Das bedeutet zudem, dass jeder Mitarbeiter seinen "eigenen Standard" hat und somit auch hier keine einheitliche und sichere Vorgehensweise gesichert ist.

 

Gehe ich recht in meinen Annahmen oder habe ich das Programm falsch verstanden? Im übrigen habe ich dazu (einer wichtigen Funktion) keine Info bei DATEV Hilfe gefunden... 

Danke
wielgoß
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Neu_hier
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Danke für den Link. Dort hat DATEV ja meine Aussagen bestätigt und gleichzeitig festgestellt, dass solche, dem Steuerberater sehr wichtigen Grundlagen keine Prio haben.... Sehr enttäuschend und ein erneuter Beweis, wie weit weg die DATEV mittlerweile vom Berufsstand der Steuerberater ist. 

 

Es ist zudem in der VDB oder im APL gar nicht per Übersicht möglich evtl. Fehler zu identifizieren, es muss jede Vollmacht einzeln geöffnet werden....

Danke
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wielgoß
Experte
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Ich fände eine übergreifende Vorbelegungsmöglichkeit für die Mehrheit der Fälle auch hilfreich.

 

Es kommt sicherlich aber auch auf die praktische Organisation in der Kanzlei an:

 

  • Werden Vollmachten von einem bestimmten Personenkreis mit entsprechendem Knowhow (zentral) bearbeitet ist auch das jetzige Programmverhalten nicht weiter störend.
  • Werden Vollmachten von "allen" vorbereitet genügt eine einmalige Vorlage mit den anzugebenden Optionen. Die muss dann halt "stumpf" bei neuen Vollmachten nachgeklickt werden - das setzt auch nicht unbedingt voraus, dass man die Auswirkungen im Einzelnen kennt. So sind zumindest einheitliche Vollmachten gewährleistet.

Unabhängig von den vorbereitet Vollmachten ist ja die tatsächlich unterschriebene Vollmacht Grundlage für die Übermittlung, sodass ggf. nachträglich angekreuzte oder gestrichene Angaben in jedem Fall auch später berücksichtigt werden können.

Neu_hier
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Selbst wenn die Vollmachten nur von einer Person erfasst werden, bleibt ein controlling-black hole, sollte diese Person mal Fehler machen (was einfach vorkommt).


Denn es gibt m.E. weder bei DATEV noch in der VDB eine übergreifende Übersicht, die alle Daten anzeigt (und somit ggf. falsche - abweichende identifiziert werden können). Somit müsste in Zweifelsfällen jede einzelne Vollmacht ebenso einzeln geöffnet und kontrolliert werden.

 

Da die Programmstrategie (leider) eine naive "Vorbelegung der vorher erfassten Daten" ist, kann ein einmal eingeschlichener Fehler zu einem Massenphänomen werden, der nicht einmal via ÜBERSICHT im Rahmen eines Controllings identifiziert werden kann, sondern sich wahrscheinlich erst im bekannten Kind im Brunnen zeigt. 

 

Vollmachten sind enorm wichtig - die Softwareumsetzung jedoch eher lauwarm....

Danke
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Interceptor
Einsteiger
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Aber eine gewisse und auch grundlegend wichtige Übersicht ist doch in der VDB möglich!?!

 

Über das Dropdownmenü "Anzeige"

 - Nicht übermittelt

 - Nicht eingetragen/storniert 

 - Beschränkte Abrufbefugnis

 - Keine Untervollmacht erteilt

 - Keine elektronische Bekanntgabe

 - Keine Bekanntgabevollmacht

 - Mit Bekanntgabeadresse

 

oder verstehe ich hier was nicht richtig!?!

 

mfg

Neu_hier
Erfahrener
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Ja, eine Ausschnitt der Inhalte sind in der VDB sowie im DATEV APL zu sehen, aber eben nur ein Ausschnitt.... Immerhin gibt es ca. 40 Eingabefelder.

Das sind durchaus schon die wichtigsten. 

 

Es kann aber z.B. nicht einmal angezeigt werden wofür (welche Steuerart) die Vollmacht überhaupt gilt.


Zudem ist ein Filter (Drop-Down-Menü) eine Selektion von Einzelinformationen und keine Übersicht.

Danke
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letzte Antwort am 28.03.2024 11:03:50 von Neu_hier
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