Morgen Zusammen,
folgende Frage:
Muss ich eine Beziehung einer zentralen Mandantennummer (EU Betrieb) auf eine andere (natürliche Person) als Gesellschafter anlegen? Oder gibt es hier einen eleganteren Weg?
Also eine natürliche Person -> mehrere EU?
Danke!
Hallo @Nijkamp ,
wenn es sich um eine Beziehung "Gesellschafter" handelt, dann muss auch die Beziehung "Gesellschafter" angelegt werden. Wenn es sich um eine andere Beziehung handelt, muss dementsprechend eine abweichende Beziehung angelegt werden.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
Guten Morgen Nijkamp,
soweit ich es verstanden habe, geht es dir dabei um ein Einzelunternehmen mit einem Betriebsinhaber. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass das Einzelunternehmen als Betrieb angelegt worden ist und der Inhaber als Person, es also zwei Mandantennummern gibt?
Den Betriebsinhaber anzulegen ist sinnvoll, allein wegen der Verknüpfung der Vollmacht etc. auch immer angelegt sein. Entweder bei der Anlage eines Einzelunternehmens unter Mandant auf der linken Seite den Betriebsinhaber (Vollmachtgeber) anlegen, oder aber unter Beziehungen. Beides ist möglich.
Sollte ich die Frage falsch verstanden haben, liegt der DATEV-Mitarbeiter natürlich richtig.