abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Berechnung Entgelte § 16 StBVV nicht möglich

4
letzte Antwort am 31.07.2023 08:09:00 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
HAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
329 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich wollte heute eine Rechnung schreiben und hierbei auch das Entgelt nach § 16 StBVV abrechnen.

 

Jedoch wird mir plötzlich keine Auswahl der Berechnungsart mehr angezeigt (nur noch K:Keine Berechnung).

 

Habe ich evtl. etwas verstellt? In den Stammdaten habe ich als Voreinstellung den Festbetrag eingestellt.

 

Screenshot 2023-07-25 000707.png

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
229 Mal angesehen

Hallo HAS,

 

wenn in den Grundwerten der Rechnung K hinterlegt ist, können Sie in der Gebühr keine andere Einstellung mehr auswählen. Sie müssen die Grundwerte der Rechnung öffnen und die Einstellung bei Berechnungsart §16 korrigieren.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

0 Kudos
HAS
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
198 Mal angesehen

Habe es hinbekommen, danke!

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
142 Mal angesehen

@Kerstin_Schulz  schrieb:

Hallo HAS,

 

wenn in den Grundwerten der Rechnung K hinterlegt ist, können Sie in der Gebühr keine andere Einstellung mehr auswählen.


 

Die Frage, die ich bei solchen, nicht funktionierenden, Programmfunktionen habe ist: Warum geht das nicht, sehr geehrte @Kerstin_Schulz ?

 

Ich muss erst in die Grundwerte wechseln um dann das "baugleiche" Fenster öffnen um dann wieder zurück in die Rechnung zu wechseln und die Rechnungsposition aufzurufen. 

 

Liebe Datev, wie lange müssen wir eigentlich auf ein modernes Rechnungsschreibungsprogramm warten? Wenn nichts geplant ist, warum verbessert Ihr das Programm nicht regelmäßig um genau solche Sachen abzustellen. 

 

Wie ich gelesen habe. gibt es wohl ein Update im August, dass man auch bei elektronischen Rechnungen eine Rechnungs-Vorschau erstellen kann.

 

Diese Funktion hat ja nur ein paar Jahre gebraucht um programmiert zu werden. Immer noch schneller als Stuttgart 21 oder BER. Als Laie kann ich sicher die Komplexität einer solchen Programmierung nicht verstehen. Eventuell gibt es keine Programmierer, die lange genug bei der Datev sind und sich mit dem Programm auskennen.

 

Gruß

 

Martin Heim

0 Kudos
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
131 Mal angesehen

@martin65 

 

Es nicht die Frage warum etwas so ist sondern eher eine Frage der Schulung und Dokumentation.

 

Es gibt in EO classic recht gute Ansätze die aber nie weiter entwickelt wurden, eher wurde irgendwo angeflickt und weder überlegt wo es logisch hingehört noch sauber dokumentiert. Wobei Letzteres vermutlich den Konstruktionsfehler frühzeitig zum Vorschein gebracht hätte.

 

Die Zeit hat es auch mit sich gebracht das Funktionen, gewaltsam, in den Arbeitsplatz verschoben wurden, die Suche nach der Funktion ist nicht mehr da, wo sie erwartet wird.

 

Zudem lassen sich die Grundregeln und die Ausnahmen davon an verschiedenen Orten einstellen. In den Daten zum Mandanten finden sich im Arbeitsplatz zur Rechnungsschreibung einige interessante Einstellungen nur für diesen Mandanten. Hier kann z. B. auch die Nutzung von § 16 nur für diesen Mandanten, abweichend von der oben gezeigten Grundeinstellung hinterlegt werden.

 

Wie üblich, und hier ist der Kritik zuzustimmen, hat DATEV es versäumt das Produkt auf ein Level zu entwickeln das es benutzbar ist und dann auf der höhe der Zeit zu halten. Wie schon häufiger angemerkt stoße ich immer noch auf Konstruktionsfehler die bereits bei Einführung von PC Honorar bemängelt wurden.

 

Für die Eigenorganisation sehe ich bei DATEV keine große Entwicklung, es bleibt das ungeliebte Kind welches keinen Glanz auf das Marketing werfen wird. Entsprechend wird entwickelt, funktioniert und fertig, aber im Rechenzentrum.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
0 Kudos
4
letzte Antwort am 31.07.2023 08:09:00 von einmalnoch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage