Aus der Historie heraus werden dem Mandanten Beraterbezogene Leistungen zugerechnet. Jetzt hat der Mandant eine Unterberaternummer. Wie kann ich diese Kosten auf die Unterberaternummer übertragen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Unternehmen Online-Vertrag kann eigentlich nur bereits der Unterberaternummer zugerechnet sein, denn den bestellen Sie für den Mandanten ja auf seine Unterberaternummer - wenn das eine Anzeige der Kosten unter Ihrer Kanzleiberaternummer ist, ist das Ihr Kanzleivertrag.
Der erste Betrag ist die IT-Service und Sicherheitspauschale, also die Speicherkosten für den FiBu-Bestand im RZ. Den speichern Sie wie folgt um:
Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basis-Nummer) innerhalb der ... - DATEV Hilfe-Center
Mandantenbestand in Kanzlei-Rechnungswesen unter anderem Ordnungsbegriff ... - DATEV Hilfe-Center
Hierbei aber die Abhängigkeiten lokal <-> RZ beachten!
Wenn das dort oben jedoch die Kosten der Unterberaternummer sind, ist ja bereits alles richtig.