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Abrechnung vor Behörde

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letzte Antwort am 09.06.2021 11:13:32 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

wir müssen jetzt vor einer Behörde (FG) abrechnen.

 

Unbenannt.PNG

Meine Frage jetzt: Ist die Konstellation noch so richtig? Weil es doch heißt, es muss nach RVG abgerechnet werden. Zählt dies aber auch im Vorverfahren und wird da weiter mit StBVV abgerechnet?

Lt. StBVV (Heft) unter § 40 (2) muss nach RVG abgerechnet werden. Im Rechnungprogramm bekomm ich aber die Gebühr 4020 nur als StBVV. Obwohl ich die RVG aktiviert habe. Die Gebühren im Klageverfahren habe ich alle gefunden, dass passt soweit.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo janpe,

 

wir können Ihnen bei der Frage nach der Gebühr weiterhelfen. Bei Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten kann Ihnen auch Ihre Steuerberaterkammer weiterhelfen.

 

Im Rahmen der Neuregelungen der StBVV 01.07.2020 fallen die Gebührenpositionen auf Basis des §40 StBVV weg.  Stattdessen soll die Abrechnung nach RVG erfolgen.

 

Das Rechnungsschreibungs-Programm der Eigenorganisation ist auf die StBVV ausgerichtet und dementsprechend werden Standard-Gebührentatbestände mit Berechnungsfunktionen ausgeliefert. Für eventuell vorkommende rechtliche Beratungen sind Teile der RVG im Standardgebührenplan enthalten. 

 

Wenn Sie weitere Gebühren im Bereich der StBVV oder RVG benötigen, können Sie sich diese individuell anlegen oder eine bestehende Gebühr kopieren und entsprechend anpassen.

 

- Rechnungen mit Gebühren der RVG erstellen in Rechnungsschreibung - 1035387
- Gebühr anlegen für Rechnungsschreibung - 1036420

 

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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noescher
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Die Vergütung für den Einspruch entsteht zum Zeitpunkt der Einlegung des Einspruchs.

Sollte daher der Einspruch bereits vor dem 1.7.2020 eingelegt worden sein, muss noch gemäß der STBVV abgerechnet werden.

 

Ansonsten meine ich, dass in der Vergütungsaufstellung mindestens 1x "Prüfen der Steuerbescheide" fehlt. (Prüfung der Einspruchsentscheidung)

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

nach dem ich endlich die RVG alle "reingebracht" habe, zeigt er mir jetzt auf der Vorschau an (beim Einleitungstext, beim Tabellenkopf-Satz- und bei der USt) aufeinmal die StBGebV an. Warum?

 

Jetzt habe ich gelesen, es muss mindestens eine Position mit der StbVV angelegt sein. Mach ich dies, z.B. wie Sie sagen, die Position Bescheidprüfung/Prüfung EE, dann erscheint auch wieder die StBVV. Aber ist das richtig, die Mischung StbVV und RVG?

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letzte Antwort am 09.06.2021 11:13:32 von Gelöschter Nutzer
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