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Ablageformat E-Mails

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letzte Antwort am 07.12.2021 10:52:42 von Neu_hier
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agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo in die Runde,

 

ich habe offensichtlich schon länger keine E-Mails über das DATEV-Menü/speichern zur Akte in die DokAbl. gespeichert😮😎.  Deshalb kurz eine Frage für mich als Info:

 

Werden E-Mails, die über das DATEV-Menü zur Akte gespeichert werden tatsächlich um MSG-Format abgelegt🤔?

 

Würde mich doch sehr wundern, den das Format gewährleistet weder die Unveränderbarkeit noch die dauerhafte Wiedergabefähigkeit. 

 

oder verwöhnt uns das DATEV-Anwalt Kommunikationspaket mit seiner automatischen Umwandlung in pdf doch so extrem?

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
Neu_hier
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
88 Mal angesehen

Wenn eine Original-Datei abgelegt werden soll (z.B. Erfüllung Vorgaben zur Buchführung- Geschäftsbriefe), muss dies im Original-Format geschehen und nicht z.B. als pdf. Das pdf mag zwar der Information dienlich sein, aber nicht der Aufbewahrungspflicht. 

Daher aus meiner Sicht alles i.O. wie DATEV das an dieser Stelle gelöst hat.

Manipulation werden durch die Änderungsdokumentation (Revisionssicherheit) verhindert und für eine Lesbarkeit wird die DATEV (hoffentlich) sorgen. Ggf. ist es die eigene Verpflichtung das entsprechende Mail-Programm zu "haben".   

 

So zumindest mein Verständnis hierzu.

Danke
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letzte Antwort am 07.12.2021 10:52:42 von Neu_hier
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