Hallo in die Runde,
ich habe offensichtlich schon länger keine E-Mails über das DATEV-Menü/speichern zur Akte in die DokAbl. gespeichert😮😎. Deshalb kurz eine Frage für mich als Info:
Werden E-Mails, die über das DATEV-Menü zur Akte gespeichert werden tatsächlich um MSG-Format abgelegt🤔?
Würde mich doch sehr wundern, den das Format gewährleistet weder die Unveränderbarkeit noch die dauerhafte Wiedergabefähigkeit.
oder verwöhnt uns das DATEV-Anwalt Kommunikationspaket mit seiner automatischen Umwandlung in pdf doch so extrem?
Wenn eine Original-Datei abgelegt werden soll (z.B. Erfüllung Vorgaben zur Buchführung- Geschäftsbriefe), muss dies im Original-Format geschehen und nicht z.B. als pdf. Das pdf mag zwar der Information dienlich sein, aber nicht der Aufbewahrungspflicht.
Daher aus meiner Sicht alles i.O. wie DATEV das an dieser Stelle gelöst hat.
Manipulation werden durch die Änderungsdokumentation (Revisionssicherheit) verhindert und für eine Lesbarkeit wird die DATEV (hoffentlich) sorgen. Ggf. ist es die eigene Verpflichtung das entsprechende Mail-Programm zu "haben".
So zumindest mein Verständnis hierzu.