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Übersicht elektronische Bescheide

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letzte Antwort am 12.03.2019 20:27:31 von sue
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kanzleiboennecke
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Hallo zusammen,

wir benötigen für einen Termin beim Finanzgericht einen Nachweis, dass für bestimmte Streitjahre bisher keine Umsatzsteuerbescheide - auch nicht in elektronischer Form - ergangen sind.

Woher bekommen wir eine solche Auswertung? Das Auskunftssystem hilft hier nicht weiter, ebenso finden wir über Post, Fristen und Bescheide keine passende Auswertung.

Entweder kennen wir uns zu wenig aus, oder es gibt keine passende Auswertung...

Wir sind für jeden Hinweis dankbar !

cro
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Hallo,

im APL in der Übersicht > Steuern > Elektronische Übermittlung wählen. Dort stehen alle Angaben die Sie benötigen, wenn Sie die Abo-Daten entsprechend eingerichtet haben.

Gruß

C. Rohwäder

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Einsiedel,

bei erfassten Bescheiden (im Sinne von Posteingängen mit Frist) finden Sie im Daten-Analyse-System die Möglichkeit, die Fristen je Mandant auszuwerten.

Bei den Abgleichwerten ("Elster-Bescheide") können Sie sich direkt in Post, Fristen und Bescheide einen eigenen Anzeigefilter anlegen, der beispielsweise die letzten zehn Jahre eines Mandanten berücksichtigt.

Falls es darum geht, dass Sie beweisen sollen, dass ein Bescheid Sie nicht erreicht hat und wird zur Fristenkontrolle die DATEV-Lösung (nebst Organisationsanweisungen) verwendet, wäre m. E. ohnehin eine Aufstellung der gesamten Posteingänge im fraglichen Zeitraum notwendig.

Vielleicht können Sie den konkreten Fall ja etwas mehr umschreiben, da die Beweislast normalerweise ja beim Finanzamt liegt...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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sue
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

wir benötigen für einen Termin beim Finanzgericht einen Nachweis, dass für bestimmte Streitjahre bisher keine Umsatzsteuerbescheide - auch nicht in elektronischer Form - ergangen sind.

IdR werden doch nur "Mitteilungen" bzw. "Abrechnungen" der Umsatzsteuer als "Selbstveranlagungssteuer" ohne jegliche Rechtskraft, sowohl auf Papier als auch elektronisch verschickt. Daher lässt sich das "Nichterhalten" haben von Bescheiden ja überhaupt nicht nachweisen.

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letzte Antwort am 12.03.2019 20:27:31 von sue
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