Es gibt seit einiger Zeit die Möglichkeit, über "Elster" auch Änderungen der Bankverbindung an das Finanzamt zu senden. Ich habe das auch schon einige erfolgreich Male gemacht und seit kurzem ist es sogar als Funktion in den Stammdaten hinterlegt.
Nun möchte ein Berliner Finanzamt das erste mal weiterhin ein handgeschriebenes Papier-Formular. Alternativ über "Elster" - aber nur mit der Authentifizierung des Geschäftsführers. Diese hat (und will) der Gf natürlich nicht, sonst würde er ja mich nicht beauftragen.
Der Weg des geringsten Widerstandes wäre, den Gf einfach unterschreiben lassen und eine Brieftaube losschicken. Abgesehen davon, dass der Gf genervt wäre, "weigere" ich mich aus grundsätzlichen "erzieherischen" Erwägungen heraus, solchen Ansinnen nachzugeben.
Daher meine Frage in die Runde:
@Datev: Ihr habt Euch bei der Funktion doch sicher etwas gedacht (Dokument-Nr. 1020140)
Das würde mich auch brennend interessieren!
Habe die Funktion gestern selber zum ersten mal gesehen und gleich ausprobiert. Bin auch sehr gespannt ob es alles klappt.
Moin,
unsere Erfahrungen sind sehr durchwachsen!
Je nach Bundesland, Finanzamt oder sogar zuständiger Sachbearbeiter beim FA wird dies anders ausgelegt.
Auf dem Postweg war die Änderung der Bankverbindung ( zumindest für Steuererstattungen ohne Lastschriften ) durch die Stb-Kanzlei nie ein Problem, aber mit Elster und mit der neuen DATEV-Funktion wird es sehr unterschiedlich gehandhabt. ( und sogar innerhalb eines Finanzamtes ein unterschiedliches vorgehen )
Schriftliche Hinweise dass der Kontoinhaber unterschreiben muss kommen als Antwort, aber auch das die Änderung vorgenommen wurde.
Warum gibt es die DATEV-Funktion, wenn ein amtliches Formular mit Unterschrift seitens der Finanzverwaltung notwenig ist
Grüsse aus dem Norden
Ps. Antworttext vom FA bei Änderung der Bankverbindung über die DATEV-Funktion von letzten Woche ( siehe Anlage )
Ich hatte inzwischen weitere Fälle, bei denen das Finanzamt die Mitteilungen des Steuerberaters über Elster bzw. Datev RZ nicht akzeptiert. Es scheint sich abzuzeichnen, dass vor allem die Finanzämter für Körperschaften das nicht akzeptieren.
Bei natürlichen Personen scheint es akzeptiert zu werden.
Was dabei absurd ist:
Deutschland im Jahr 2022!!!!!!
Ein Oberbürgermeister einer deutschen Stand kürzlich in einer Talk-Show: "die Deutschen meinen immer noch, der beste Datenschutz und die größte Sicherheit sei Papier."
Liebe @Datev: seid Ihr da in Gesprächen mit der Verwaltung?
Hallo @Schluchtensauerser ,
vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben diesen an die entsprechende Abteilung weitergegeben.
Wir informieren umgehend, sobald wir nähere Informationen haben.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
Das Bundesland Sachsen besteht auch auf einer Unterschrift des Steuerpflichtigen.
Begründung ist die Gefahr einer doppelten Auszahlung seitens des Finanzamtes.
Die Funktion gibt es auch In Elster-Online, deshalb ist es erst einmal sehr gut, dass DATEV das auch technisch umgesetzt hat.
Evtl. kann von DATEV im Programm noch ein Hinweis aufgenommen werden, dass einige Bundesländer die elektronische Mitteilung nicht akzeptieren.
Manchmal ist es hilfreich einen Blick in die Rechtsprechung des BFH zu werfen. Bei Fehlern im Bereich der Erstattung sieht das Finanzamt regelmäßig schlecht aus, folglich wird die Finanzverwaltung alle Formalien einhalten um nicht die Weisungen des Steuerpflichtigen und damit des Erstattungspflichtigen falsch zu interpretieren.
Bei dem SEPA Lastschriftmandat sieht es genauso aus. Wie lange war noch die Möglichkeit eine Abbuchung bei fehlendem Mandat zurückzurufen? Und das ohne nachteilige Folgen! Denken wir doch einmal an den GF und den Insolenzfall.
Die Übermittlung per Elster geht nur wenn der Steuerpflichtige auch mit eigener Signatur sendet. Sollte aber schon bei der Konstruktion klar gewesen sein, der Finanzverwaltung war es klar.
DATEV hat die Elster Meldung über Änderung der Bankverbindung also nur für die Kanzlei geschaffen um die eigenen Bankverbindungen zu ändern.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es eine Rechtsprechung geben mag, aus der die Finanzverwaltung ihr Vorgehen ableitet. Das Ergebnis ist im Jahr 2022 trotzdem absurd:
"Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift" ist im Jahr 2022 EBEN NICHT das zuverlässigere Verfahren:
Trotzdem besteht die Finanzverwaltung auf dem "schriftlichen" Verfahren. Wenn die Verwaltung "pseudo-schriftliche" Verfahren (eingescanntes PDF mit einfacher Mail) akzeptiert, macht es das noch absurder und schlimmer:
Ich habe eher den Eindruck, dass die Entscheider sich an eine Rechtslage klammern, die dem Stand der Technik von vor 20 Jahren und früher entspricht und die technischen Unterschiede zwischen "schriftlich" i.S. des BGB aus dem Jahr 1900 und "Elster" einfach nicht verstehen.
Was dabei auch absurd ist: ich kann mit der ESt-Erklärung eine Bankverbindung über Elster übermitteln, was akzeptiert wird. Wenn diese Bankverbindung über den identischen Kommunikationsweg mit einem anderen Tool übermittelt wird, wird es nicht akzeptiert???? Das ist eben Deutschland im Jahr 2022.
Für Gutschriften kann ich vielleicht noch ein gewisses Restverständnis aufbringen. In Gottes Namen kann die Verwaltung ja hier ein Risikomanagement betreiben und bei sechsstelligen Beträgen Bestätigungen für den Einzelfall anfordern.
Bei Lastschriften fehlt mir aber jedes Verständnis: ich kann bei jedem Stromanbieter beliebige Lastschriften einrichten, ohne dass ansatzweise die Legitimation geprüft wird. Das kann ich doch im "schriftlichen" Verfahren genau so. Noch mal: Betrug ist im "schriftlichen Verfahren" genau so möglich - aber schwerer nachweisbar.
Was passiert, wenn ich das Konto meines Nachbarn angebe? Er wird die Lastschrift widerrufen. Ja. Doch das kann der Steuerpflichtige auch, wenn er zuvor das "richtige" Konto angegeben hat. Und bei widerrufenen Lastschriften gibt es durchaus Sanktionen: 12% Säumniszuschlag sind nicht ohne.
Mir fällt auch keine Konstellation ein, bei der die Finanzverwaltung in einem Insolvenzfall schlechter gestellt wäre, wenn sie von einem falschen Konto abbucht.