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Änderung Arbeitszeitmodell

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letzte Antwort am 26.07.2023 12:03:26 von rschoepe
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Arnak
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

wir benutzen EO comfort und bei uns hat sich das Standard-Arbeitszeitmodell für die Vollzeitkräfte geändert. Das entsprechende Standard-Arbeitszeitmodell habe ich auch abgeändert. Die Vollzeitkräfte waren bereits zuvor diesem, jetzt abgeänderten, Arbeitszeitmodell zugeordnet.

 

Jetzt hätte ich vermutet, dass die Änderung des Arbeitszeitmodells auch automatisch auf die entsprechenden Mitarbeiter übertragen wird. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Wenn ich in den Mitarbeiter gehe und das Arbeitszeitmodell neu zuordne, klappt es.

 

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit dieses Standard-Arbeitszeitmodell in Masse auszurollen (z. B. über die Bestandspflege) oder muss ich das Modell jedem neuen Mitarbeiter einzeln zuordnen?

 

Danke!

 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Arnak,

 

eine Änderung am Standard-Arbeitszeitmodell hat nicht zu Folge, dass automatisch die hinterlegten Modelle geändert werden. Das System benötigt zur korrekten Abbildung und Abgrenzung der Soll-Zeiten und Ist-Zeiten zwingend ein Gültigkeitsdatum. Dieses Datum kann in der Mitarbeiterverwaltung nur manuell und einzeln bei jedem Mitarbeiter hinterlegt werden (keine massenhafte Änderung möglich).

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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rschoepe
Meister
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@Andreas_Kiermeier  schrieb:

Dieses Datum kann in der Mitarbeiterverwaltung nur manuell und einzeln bei jedem Mitarbeiter hinterlegt werden (keine massenhafte Änderung möglich).


Manuel👨 freut's natürlich, aber … warum?

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo rschoepe,

 

Standard-Arbeitszeitmodelle stellen eine Unterstützung da, um z. B. bei neuen Mitarbeitern schon vorab Arbeitszeiten zu definieren. Änderungen wirken sich somit nur an der Oberfläche aus. Sobald ein Arbeitszeitmodell in der Mitarbeiterverwaltung zugeordnet wurde, hat es einen individuellen Charakter und muss deshalb auch einzeln betrachtet werden. Nur so kann das System Änderungen in der Soll-Arbeitszeit korrekt verarbeiten (Gültigkeitsdatum). Möglichkeiten und Grenzen in der Arbeitszeitverwaltung sind im folgenden Hilfe-Dokument beschrieben: https://apps.datev.de/help-center/documents/1034962

 

Zur weiteren Klärung des Themas stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu einfach einen Servicekontakt.

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
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rschoepe
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Ja, das verstehe ich schon. Aber ich frage mich trotzdem, warum es keine Möglichkeit der Massen-Änderung des Gültigkeitsdatums gibt. Gerade Arbeitszeitmodelle sind ja i.d.R. nicht vollkommen individuell, sondern betreffen eine größere Anzahl an Mitarbeiterïnnen.

Natürlich wird es eher selten vorkommen, dass eine Kanzlei öfters das Arbeitszeitmodell komplett ändert. Aber an anderen Stellen habe ich doch auch die Möglichkeit Daten massenhaft zu ändern, die ich vielleicht einmal (wenn überhaupt) über die "Lebensdauer" eines Unternehmens brauche. Und die sind auch individuell hinterlegt. (siehe bspw. "Mitarbeiter übergreifend ändern" in LODAS)

Wenn Sie möchten, dürfen Sie mein Unverständnis darüber gerne als Wunsch nach (der Ergänzung) einer entsprechenden Funktion verstehen. 😉

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letzte Antwort am 26.07.2023 12:03:26 von rschoepe
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