Wenn ich für einen Mandanten Meine Steuern anlegen möchte über die MyDATEV Mandantenregistrierung, habe ich die Auswahl eine bestehende Beraternummer zu verwenden oder eine neue zu vergeben.
Wenn ich eine neue Beraternummer vergebe, bekommt der Mandant eine Benachrichtigung darüber? Mein letzer Stand war, dass eine Art Begrüßungsschreiben versendet wird (per Post von Datev)?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Florian_Brett,
das ist richtig ! Seit dem Update 15.0 gibt es die Möglichkeit auf einen Schlag alle Mandanten der Kanzlei über Basisdaten online zu registrieren --> Basisdaten für die DATEV-Cloud
Bei uns fehlt aktuell irgendwie noch der Assistent für Basisdaten online im DATEV Arbeitsplatz...😎
@kanzleiboennecke schrieb:Hallo @Florian_Brett,
das ist richtig !😎
Heißt, jeder Mandant bekommt autoamtisch Post wenn ich ihm eine Beraternummer anlege. Und damit ist eine silent - Meine Steuern - Registrierung nicht möglich.
Richtig - über die MyDATEV Mandantenregistrierung erhält der Mandant dann Post bzgl. der neuen Unterberaternummer.
Eine "silent" Registrierung für alle Kanzleimandate ist damit "nur" mit dem DATEV-Update 15.0 und DATEV Basisdaten online möglich.
@kanzleiboennecke schrieb:
Richtig - über die MyDATEV Mandantenregistrierung erhält der Mandant dann Post bzgl. der neuen Unterberaternummer.
Laut Aussage von @Robin_Meyer falsch:
@Robin_Meyer schrieb:
aktuell haben wir bereits die Benachrichtigung zum Mandanten abgestellt, sodass dieser keinen Brief bzgl. Beraternummer/DFÜ-Kennwort bekommt. Der Mandant erhält somit nur noch einen Brief, wenn ein neues Authentifizierungsmedium bestellt wurde.
Quelle: Meine Steuern - mandantengenutzte Beraternummer
Oder gibt es zwischenzeitlich eine Änderung, von der ich nichts weiß?
@metalposaunist: du hast ja recht 😋 ich hatte das auch ganz weit hinten im Kopf - hab aber bisher kein Mandant über MyDATEV-Mandantenregistrierung für Meine Steuern angelegt 😎
Werde es aber wohl sowieso nur in einem Schwung über Basisdaten online machen, das spart Zeit und Nerven 😅
Hallo,
auch vor der DVD kann ich ohne Mitwirkung des Mandanten - und ohne das er Post bekommt - "silent" meine Steuern einrichten.
Siehe Fragen und Antworten zu DATEV Meine Steuern - DATEV Hilfe-Center -> Punkt 10
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Verstehe ich das richtig, dass ich in dieser Variante praktisch "Meine Steuern" auf die Kanzleiordnungsbegriffe (Kanzlei-BNr + MndNr) anlege?
Somit wird keine Beraternummer für den Mandanten angelegt und damit erhält er auch keine Benachrichtigung. Aber ist das mit Blick auf einen zukünftigen Beraterübertrag sinnvoll?
@Florian_Brett schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass ich in dieser Variante praktisch "Meine Steuern" auf die Kanzleiordnungsbegriffe (Kanzlei-BNr + MndNr) anlege?
Jap, so wie das mit DUO und FiBu/Lohn Leistungen auch ist. Oder legst Du zu 100% sämtliche Leistungen immer unter der mandantengenutzten Beraternummer an? 🤔
@Florian_Brett schrieb:
Aber ist das mit Blick auf einen zukünftigen Beraterübertrag sinnvoll?
Was heißt sinnvoll? Dank LAO (https://apps.datev.de/lao) kann man die Daten dahin schieben, wohin man sie haben möchte. Sehe ich kein Problem drin. Unsere Steuerleistungen und auch fast alle UO Mandate werden leistungsmäßig immer unter der Kanzleiberaternummer angelegt. Sehe da kein Problem drin.
Wenn das Mandat doch zuarbeiten soll: myDATEV Mandantenregistrierung starten, SmartLogin bestellen und entsprechend in der RVo berechtigen 😊.
Jap, so wie das mit DUO und FiBu/Lohn Leistungen auch ist. Oder legst Du zu 100% sämtliche Leistungen immer unter der mandantengenutzten Beraternummer an?
Jetzt muss ich mal ganz doof fragen: Wenn ich die Registrierung mache und ich (zwangsweise) eine neue Unterberaternummer für den Mandanten vergebe... dann erstellt er mir "Meine Steuern" doch automatisch unter den UBNr + MntNr? Wie lege ich das dann so an, dass meine Kanzleiberaternummer + Mandantennummer als Ordnungsbegriffe für "Meine Steuern" verwendet werden?
Ich glaub ich steh grad sowas von auf dem Schlauch... bin schon mit dem Stuhl einen Meter nach rechts, hat nicht geholfen...
Es ist immer der Ordnungsbegriff maßgebend, unter dem der Bestand in Einkommensteuer angelegt ist.
Ja, habs jetzt eben ausprobiert. Er nimmt automatisch die Ordnungsbegriffe der Einkommensteuer-Leistung. Und ich überlege die ganze Zeit wo ich das festlegen muss 🤣 🤣 🤣 Ich brauch Feierabend