Bei einer Ermittlung gegen unseren Mandanten durch Strafverfolgungsbehörden können Unterlagen als Beweismittel beschlagnahmt werden. Wie verhält es sich hier bei dem Programm Meine Steuern? Zählen die verknüpften Belege hier zu den relevanten Prüfungsunterlagen? Es geht insbesondere um die Einsichtnahme der Notizen des Mandanten, die er in Meine Steuern für den Berater erfasst.
Bei Unternehmen online wurden wir explizit darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme in die Notizen möglich ist.
Fünftes Kapitel: Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Cloud-Speicher | SpringerLink
Vielleicht hat hiervon jemand die voll Version?
Es gibt im Übrigen ein probates Mittel gar nicht in die Lage zu kommen. Mandanten mit hinreichenden Verdachtsmomenten gibt man den Laufpass. 🤗