Vorauszahlungsbescheide für 2024 sollten unter 2024 im Posteingang von "Meine Steuern" abgelegt werden können.
Warum lässt sich das Steuerjahr 2024 für die Belegablage anlegen und warum wird dies nicht zeitgleich im Posteingang angelegt ?
Müssen wir nun zunächst das Steuerjahr 2024 für die Belege anlegen und dann, wenn es dann möglich sein sollte, nochmals im Posteingang und nochmals "manuell" anlegen ?
Danke.
Hallo @deusex,
vielen Dank für das Feedback zum Posteingang in DATEV Meine Steuern.
Das Steuerjahr in der Einkommensteuer und die Auswahl des Steuerjahres im Posteingang sind voneinander unabhängig.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht im Posteingang nur das aktuelle, oder ein vergangenes Jahr zur Auswahl zur Verfügung.
Wir werden etwaige Erweiterungsmöglichkeiten (Bsp. aktuelles Jahr +1 zur Auswahl stellen) nochmal diskutieren und je nach Umsetzungsaufwand und Nutzen Anpassungen vornehmen.
Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
@Stefan_Bär schrieb:
Das Steuerjahr in der Einkommensteuer und die Auswahl des Steuerjahres im Posteingang sind voneinander unabhängig.
Warum 🤔? Hat das plausible Gründe? Sucht man extra Arbeit bei DATEV?
Koppelt's miteinander und dann kann man Automatiken walten lassen, die ab dem 01.01. eines jeden Jahres um 00:01 Uhr die Jahres um +1 bei allen gleichzeitig erhöhen. Fertig.
Und wenn Anwender dann das falsche WJ nutzen, kann man technisch versuchen es möglichst zu unterbinden aber im Endeffekt kann man nicht alle Menschen retten, Technologie richtig zu nutzen 😉.
Hallo Herr Bär,
wenn in den Posteingang in 2023 keine VZ-Bescheide für 2024 unter "2024" ablegbar sind, korumpiert dieser Malus das System.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Posteingang das künftige Jahr überhaupt nicht anlegbar ist. So habe ich, wenngleich eine geringe Anzahl von VZ-Bescheiden für 2024, die bereits 2023 ergangen sind und musste eine Notiz führen, dass ich später die Jahreszahlen in MSt ergänze. Das geht so nicht.
Im Belegbereich Einkommensteuer nicht das Folgejahr automatisch anzulegen, ist ebenfalls eine große Schwäche. Mir ist bewusst, dass "leere" Jahre auch Speicher und Verwaltung kosten, aber wenn bspw. in 2022 Belege abgelegt wurde, sollte zumindest das Folgejahr 2023 automatisch angelegt werden.
Sollte bspw. 2022 kein Beleg vorhanden sein, kann auf die Anlage des Folgejahres verzichtet werden. So könnnte man dies recht einfach lösen und ist sicherlich möglich.
Ich hatte jetzt schon eine Handvoll Anrufe, weil Mandanten nicht wussten, dass Sie das "Ablagejahr 2023" gesondert anlegen müssen.
Ja, Herr Bär, Sie sollten die Arbeitsabläufe bei den Planungen für Kanzlei- und Mandantenseite etwas genauer mit einbeziehen.
Es mag eine Kleinigkeit sein, aber kleine Unzulänglichkeiten summieren sich und wir wissen: "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile", was natürlich auch im Negativen gilt.
Vielen Dank für eine Überprüfung dieser Routinen. Ich nehme an, dass Posteingang und der Steuerbereich in MSt technisch zwei getrennte Bereiche sind, womit eine Kopplung ggf. schwierig sein kann; nicht jedoch in der Anwendung die Jahresvorbelegung automatisiert zu gestalten. Vielen Dank.