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Einkommensteuer Belegbuchen

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letzte Antwort am 06.08.2020 15:14:19 von freiburgersteuermann
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simonw_
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich habe in der Einkommensteuer 2018 im Programm Einkommensteuer Belegbuchen z. B. das Konto 8820 für "Außergewöhnliche Belastung" genutzt. 

Das Konto, bzw. überhaupt irgendein Konto für den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen, finde ich in 2019 nicht mehr. 

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

DATEV-Mitarbeiter
Korinna_Kiefl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
2400 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ab dem Jahr 2019 gibt es diese Erfassungsmöglichkeit in ESt Belegbuchung leider nicht mehr. Hintergrund: Ab dem VZ 2019 erfolgt die Erfassung in der Einkommensteuer in einer extra Anlage (Anlage Außergewöhnliche Belastungen). Dies hätte eine Anpassung in ESt Belegbuchung und für den Import auch im Programm Einkommensteuer bedeutet.


Unter den Gesichtspunkten, dass es Aufwand in beiden Programmen gegeben hätte und es nicht das Hauptanwendungsszenario ist, wurde entschieden diese Erfassung nicht mehr anzubieten.


Um die Belege für Außergewöhnliche Belastungen dem ESt-Formular zuzuordnen, kann Meine Steuern/Digitale Belege genutzt werden. Hier gibt es weiteres Infos dazu:Info-Datenbank im Dokument 1003606.

 

Viele Grüße

Korinna Kiefl  | DATEV eG

 

Viele Grüße
Korinna Kiefl | Service Produkt Einkommensteuer DATEV eG
sprechtner
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Das muss man nicht verstehen... da gibt es ein Programm, das man jahrelang sinnvoll nutzen kann und dann wird es nur noch HALB weiter entwickelt.

Über meine Steuern kann ich zwar Belege verwalten und zuordnen, aber bei umfangreichen Einkommensteuer - Mandanten, mit z.B. mehreren V+V Objekten komme ich mit Meine Steuern nicht weiter, da es keine Untergliederungsmöglichkeit für einzelne V+V Objekte gibt.

Auch bei umfangreichen Außergewöhnlichen Belastungen hilft mir Einkommensteuer Belegbuchen mehr!

Das hier am Funktionsumfang gespart wird, ist für mich unverständlich!

 

Manchmal frage ich mich, WER diese Entscheidungen trifft!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Korinna_Kiefl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
2184 Mal angesehen

Hallo sprechtner,

 

das Thema Außergewöhnliche Belastungen und Einkommensteuer Belegbuchung ist weiterhin in Beobachtung und uns erreichen auch weitere Kundenstimmen dazu, aber nicht in einem besonders großem Umfang.

 

Bei Meine Steuern ändert sich voraussichtlich im August etwas, hier gibt es dann die Möglichkeit auch Unterkategorien anzulegen, siehe DATEV ideas - Meine Steuern. Vielleicht eine Möglichkeit auch umfangreiche Außergewöhnliche Belastungen zu erfassen.

 

Viele Grüße

Korinna Kiefl | DATEV eG

Viele Grüße
Korinna Kiefl | Service Produkt Einkommensteuer DATEV eG
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freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
2175 Mal angesehen

Mit Einkommensteuer-Belegbuchen konnte ich mich nie anfreunden, da die Verbindung von Rechnungswesen dahin nur in eine Richtung ging und alle Buchungen schwer nachzuvollziehen waren. Eine direkte Verbindung zum Bankumsatz gibt es nicht, auch nicht zu Belegbildern. Die weitere Entwicklung kann meinetwegen unterbleiben. Viel schöner wäre, die einzelnen Anwendungen würden näher zueinander finden:

 

Der Steuerbürger sollte die Möglichkeit haben, bei DATEV einen sicheren Speicherplatz für seine Dateien zu buchen, weil ihm Microsoft OneDrive oder Apple iCloud suspekt sind. Wenn er mit DATEV in Geschäftsbeziehung tritt, muss er sich identifizieren. Dies könnte mit dem elektronischen Personalausweis, Postident oder Videoident ähnlich wie bei der KfW passieren. Auf dieser Plattform hätte er weiter die Möglichkeit, sich bei ELSTER online zu registrieren, wäre somit für unsere Vollmachtsdatenbank schon als Steuerpflichtiger vorhanden. Seinen Zugang zur DATEV bekommt er mit  dem elektronischen Personalausweis, SmartCard oder SmartLogin.

 

Wenn dieser Steuerbürger sich dann über SmartExperts an uns wendet, sind alle notwendigen Stammdaten schon vorhanden, vertippen ausgeschlossen. Die lästigen Dokumentationsvorschriften zur Geldwäsche wären auch schon erledigt.

 

Natürlich kann der Steuerbürger auf dieser Plattform auch viele Serviceangebote nutzen. Er hat ein Dokumentenmanagement, was seinen Namen verdient. Damit erledigt er seine Überweisungen, überwacht die Mieteingänge seiner vermieteten Wohnungen, wird hingewiesen, wenn die Arztrechnungen den Selbstbehalt übersteigen und vieles mehr. Es ist ein Unternehmen online und meine Steuern in einem mit vielen weiteren Extras und Automatismen.

 

Der Steuerbürger entscheidet nun, welche Dokumente und Daten er mit seiner Familie, Mitarbeitern oder seinem Steuerberater teilt.

 

Die hier vorhandenen Daten sind die Basis für alle weiteren Prozesse. Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird automatisch korrekt übermittelt. Eventuell gibt es neben dem Gewerbebetrieb eine im ertragsteuerlichen Privatvermögen befindliche, mit Umsatzsteuer vermietete Immobilie. Die Daten werden richtig konsolidiert. Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt wird korrekt der Anlage EÜR und V zugewiesen, 10-Tage-Regel richtig angewendet. Der Fibu-Automat mit seiner künstlichen Intelligenz tut sein übriges.

 

Alle Geschäftspartner werden laufend mit den Handelsregistereinträgen und dem Impressum der Internetseiten abgeglichen. Nie mehr muss der Steuerberater einen Debitor oder Kreditor erfassen. Die Daten liegen ja schon vor.

 

Auf Beraterseite sieht es ähnlich aus. Jeder entscheidet selbst, welche Daten er mit wem teilt, wo welche Automatismen laufen sollen und welcher Sachbearbeiter und Stellvertreter einzelne Aufgaben übernimmt.

Grüße
Boris Lemler
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letzte Antwort am 06.08.2020 15:14:19 von freiburgersteuermann
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