Hallo Zusammen,
ich wollte einmal fragen, wie das mit den Belegen abläuft, wenn der Mandant zu einem neuen Berater wechselt.
Zur Zeit werden alle relevanten Belege gescannt und in der DMS abgelegt. Bei meine Steuern sind diese in der Cloud, aber wie komme ich an die Belege (gerade z.B. bei einem Haftungsproblem), wenn der Mandant zu einem neuen Berater wechselt? Das selbe Problem sehe ich auch im Unternehmen Online bei einem Jahresabschluss, der noch erstellt werden muss, aber der Mandant schon gewechselt hat... oder aber auch hier bei einem Haftungsfall, die Belege sind ja alle nicht mehr zugänglich...
Wie geht die Datev damit um, habe leider nichts dazu in irgendeiner Dokumentation gelesen?
Hallo @Chicho,
grundsätzlich sollte hier neben dem klassischen Datenübertrag bzw. LAO auch der Übertrag der mandantengenutzen Beraternummer erfolgen - pdf dazu hab ich angehängt.
Damit kann der neue Berater auf alle Belege in DUO/Meine Steuern zugreifen - die Belege aus DMS müssten meines Erachtens dann noch zur Verfügung gestellt werden.
Das ganze Übergabe-Szenario ist in folgenden Hilfe-Dokumenten gut dargestellt:
DATEV Unternehmen online: Mandantendaten zwischen 2 Mitgliedschaften übertragen
Wenn Sie zur Erstellung des Jahresabschlussen noch Zugriff auf Belege benötigen, dann müssen Sie mit dem Übertrag der (Unter-)Beraternummer warten, bis Sie fertig sind oder Sie lassen sich nach dem Übertrag (temporär) den Zugriff auf die (dann) fremde Beraternummer vom Nachfolgeberater gewähren.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Das Thema ist allerdings nicht akut sondern eher ein generelles... Was mache ich, wenn der (mein) Mandant jetzt zu einem neuen Berater wechselt, in 3 Jahren eine Prüfung hat und dann einen Haftungsfall für mich daraus machen will?
Zur Zeit würde ich mein DMS aufmachen, das PDF mit den Belegen ausdrucken und fertig. Bei "Meine Steuern" oder "Unternehmen Online" komme ich in 3 Jahren aber nicht mehr an die Belegdaten dran! Und dann?
Nicht falsch verstehen, ich finde UNO und Meine Steuern toll, aber ich muss ja auch vorausschauen und zukünftige Probleme abwägen.
Nach dem Mandantenwechsel (vor dem Übetrtrag) können Sie sich ja eine ArchivDVD mit den Belegen erstellen lassen.
ArchivDVD ok, wobei sich mir die Frage stellt, ob ich in 3, 5 oder 7 Jahren noch ein DVD Laufwerk habe und die Datenträger dann noch lesbar sind... heißt, man muss die Daten wieder zusätzlich Lokal iwi sichern. Ist sicher keine Lösung im Sinne von "alles in die Datev-Cloud"
Btw, ich habe heute schon kein DVD-Laufwerk mehr in meinem kleinen PC auf dem Schreibtisch 😉
Wo sind denn die Originalbelege?
Vernichtet?
Sie müssen bei der Herausgabepflicht unterscheiden zwischen Belegen und kanzleiinternen Notizen.
Belege müssen Sie herausgeben, kanzleiinterne Notizen nicht.
Ich gehe davon aus, dass Sachverhalte, aus denen sich Haftungsprozesse ergeben könnten, im Regelfall besondere Sachverhalte sind, während deren Bearbeitung kanzleiintern und ggf. auch mit dem Mandanten gesprochen wurde. Hierzu müssen dann Notizen im DMS sein. (ggf. samt einzelnen Belegkopien für besondere Sachverhalte)
Wenn nach Mandatswechsel ein Haftungsfall kommt, muss derjenige, der Schadensersatz will, seinen Anspruch behaupten und beweisen (z. B. durch Vorlage von Belegen und Erläuterung des Sachverhalts).
Wenn davon ausgegangen wird, dass der Anspruchsteller für den Zweck des Schadensersatzes nicht Belege fälscht, benötigen Sie die Belege daher nicht nach Mandatswechsel. Im Falle eines Haftungsprozesses werden Ihnen die Belege wieder vorgelegt. Was Sie daher benötigen, sind Ihre kanzleiinternen Notizen. (Aus denen sollten Sie sogar erkennen können, wenn der Anspruchsteller bei Begründung seines Anspruchs evtl. nicht vollständige Unterlagen vorlegt 🙂 )
Ich behaupte (gerne Diskussion), dass die pauschale Duplizierung und Archivierung aller Mandantenbelege für alle Mandantenjahre (Verjährung Haftungsfall beginnt erst bei Bekanntwerden...) nicht die DSGVO-Vorschriften einhält.
Die Diskussion sollte nicht darum gehen, wie am Besten die Belege dupliziert werden können. Sondern wie am besten Aufzeichnungen gemacht werden können, um Haftungsansprüche abwehren zu können.
Meine Meinung - bitte viele Notizen machen. Und diese im DMS archivieren und nicht in Rewe oder den Steuerprogrammen. Die Datenbestände aus Rewe, etc. müssen beim Beraterwechsel mitgegeben werden. Die DMS-Notizen nicht. Und diese dürfen gemäß DSGVO zur Abwehr von möglichen Rechtsansprüchen auch aufbewahrt werden bis zum Ablauf der Verjährung.