Hallo Datev,
ich wollte bei einer Unterberaternr. die Versandadresse ändern und konnte dies nicht erledigen, da die Erfassungsmaske auf einem Telefon- und Mailkontakt besteht. Was soll das? Das ging bisher auch so und es gibt keine Notwendigkeit, dass Sie den Mandanten anrufen oder ihm eine Mail schicken. Hierfür müsste dieser auch erst einmal zustimmen.
Wenn man eine neue mandantengenutzte Beraternummer anlegt, geht es auch nicht ohne E-Mail und Telefon weiter.
Und je mehr Infos und Kontaktmöglichkeiten es gibt, umso besser sollte die Kommunikation stattfinden.
Kein Grund sich so aufzuregen. Oder soll DATEV demnächst auch nur noch an Pseudonyme Hard- und Software liefern? Einmal bitte das Grundpaket zum metalposaunisten 😂.
Da die Datev eine Genossenschaft ist, darf die Datev meine Mandanten, die nicht im Mandantendirektgeschäft angelegt sind, nur mit meiner Zustimmung kontaktieren. Also ist der Zwang zur Anlage von Kontaktdaten falsch.
Und mit Anonymität oder Pseudonymen hat das nichts zu tun.
Bei meinen Unterberaternummer sind die Daten immer hinterlegt. Ich habe noch nicht erlebt, dass die Datev meine Mandanten direkt angeschrieben hat.
Der Vorteil kann für Sie sein, dass Sie bei einem Problem die Datev auch mal direkt beauftragen können, dem Mandanten zu helfen. Die Daten müssen Sie ohnehin eingeben, wenn Sie für den Mandanten SmartLogin oder ähnliches bestellen.
Ansonsten kann ich dem Metallposaunisten nur zustimmen.
Hallo Herr Adelmann,
es mag praktisch sein, dass ich die Datev bei einem Problem damit beauftragen kann, sich direkt mit dem Mandanten in Verbindung zu setzen. Dann kann ich bei dieser Gelegenheit der Datev MitarbeiterIn aber auch direkt die aktuellen Kontaktdaten hierfür nennen. Und dass der Datev zwangsweise diese Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden müssen, empfinde ich als klaren Verstoß gegen die DSGVO.
Zurück zu meinem konkreten Problem: Bei meinem Mandanten ist ein "z.H. xxx" Vermerk hinterlegt, der nicht mehr zutreffend ist. Diesen möchte ich ändern, ohne eine Telefonnummer und Mailadresse angeben zu müssen.
Das muss ja wohl möglich sein. @Gelöschter Nutzer Bitte geben Sie mir hierfür einen Lösungsweg.
Was soll mir diese Mail der Datev sagen? (heute um 14:20 erhalten)
@Gelöschter Nutzer schrieb:.... Bei meinem Mandanten ist ein "z.H. xxx" Vermerk hinterlegt, der nicht mehr zutreffend ist. Diesen möchte ich ändern, ohne eine Telefonnummer und Mailadresse angeben zu müssen.
es zwingt Sie ja niemand, hier eine Tel-Nr. und E-Mail-Adresse des Mandanten als Kontaktadresse zu hinterlegen. Die Tel-Nr. könnte ja auch aus Ihrem eigenen Rufnummernblock und die eMail-Adresse eine eMail-Adresse aus Ihrer Kanzlei sein ...... falls der Mandant ebenfalls damit einverstanden ist bzw wenn Sie Empfangsberechtigter für Datev-Nachrichten sind.
Sehr geehrte(r) WieWitzig,
bereits seit dem 01.05.2017 sind die Angaben zur E-Mail und Telefonnummer bei der Neuanlage oder Änderung von Beraternummern bzw. deren Daten Pflicht. DATEV benötigt diese Informationen zur Bearbeitung von Service-Anfragen und für wichtige Informationen zu unseren Programmen (u.a. Fehlermeldungen und Service-Releases).
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Oliver Bader
Hallo Herr Bader,
auch wenn die Datev das schon 2017 geändert hat, halte ich es immer noch für überhaupt nicht gerechtfertigt, dass Sie darauf bestehen, dass ich Ihnen zwangsweise die Kontaktdaten meines Mandanten mitteilen muss. Das ist nicht Ihr Kunde. Er hat keinerlei Vertrag mit der Datev, sondern nur mit mir. Bitte fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten, ob diese Zwangsabfrage und Datensammlung zulässig ist.
Zum Thema zurück: Auch wenn ich Fakekontaktdaten eingebe, kann ich den Versandzusatz, der mir Versandanschrift angezeigt wird, unter Serviceanwendungen , Beraternr. verwalten nicht ändern.
Wo ist hierzu eine Eingabemöglcihkeit?
Vielen Dank und Grüße
Sehr geehrte(r) WieWitzig,
die Änderung der Versandanschrift müssen Sie über das Logistik-Center (Team Mitgliedschaften) beauftragen.
Und selbstverständlich sind die Pflichtfelder mit dem Datenschutz abgestimmt. DATEV benötigt diese Angaben, um zum Beispiel bei Service-Anfragen des Mandanten Kontakt aufnehmen zu können. Oder bei Service-Informationen. Und der Mandant kann Serviceanfragen an DATEV stellen. Genauso ist DATEV verpflichtet die Nutzer eines Programmes (und damit auch die Mandanten) über wichtige Belange zur genutzten Anwendung zu informieren. Selbstverständlich erhält der steuerliche Berater dann die Informationen, dass die DATEV den Mandanten kontaktiert hat.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Oliver Bader
Sehr geehrter Herr Bader,
ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Ihre Antwort mit den Datenschutzexperten abgestimmt ist. Sie zwingen mich mit dem Mussfeldern Telefonnr. und Mailadresse Kontaktdaten meines Mandanten der Datev bekannt zu geben, die keine Geschäftsbeziehung mit meinem Mandanten hat und diese nur auf Vorrat speichert, falls mein Mandant mal eine Frage haben sollte (wobei er dann natürlich seine aktuellen Kontaktdaten mitteilen wird, wenn er einen Antwort auf seine Frage haben möchte).
Freundliche Grüße
Werner Witzig
Warum hinterlegen Sie denn nicht einfach irgendeine Pseudo-Telefonnummer und Pseudo-Emailadresse in den Kontaktdaten Ihres Mandanten?
Mit Pseudonymen scheinen Sie sich doch auszukennen. Und DATEV prüft da eh noch nichts nach. Am besten eine entsprechend eingerichtete Email und entsprechend konfigurierte Telefonnummer. Die dann mandatsübergreifend funktioniert...
Letztendlich (und deswegen meine ich den Vorschlag durchaus ernst) gibt es Menschen, die nur wenig Daten von sich weitergeben wollen. Und da nutzt man eben solche "Lücken" aus.
Peinlich wird das ganze dann nur, wenn Begehrlichkeiten zutage treten, die eine eindeutige Identität erfordern.
Viel Spaß dabei!
@andreashofmeister schrieb:
Mit Pseudonymen scheinen Sie sich doch auszukennen.
... inzwischen ist @Gelöschter Nutzer ja aus der Anonymität herausgetreten und hat sich als Herr Werner Witzig geoutet.
... schon irgend@Gelöschter Nutzer 😉
Das Buchstabieren des Vornamens ist dann sehr einfach... W wie witzig, e wie eifrig ..... usw.
... ach wie witzig...
Haben Sie auch eine Meinung zu der Ausgangsfrage:
Ist es in Ordnung, wenn ich der Datev die Telefonnr. und Email Adresse meiner Mandanten mitteilen muss, da ich sonst keine Daten unter einer Unterberaternummer erfassen kann? Und das auch dann, wenn beispielweise der Mandant gar nicht weiß, dass er separat unter einer Unterberaternummer geführt wird? (ist ihm auch egal)
Freundliche Grüße
Werner Witzig
Sie müssen gar nichts.
Beharren Sie doch auf Ihrem Standpunkt und lassen Sie die DATEV über einen SK initiierend die Unterberaternummer entweder anlegen oder aber eine Möglichkeit aufzeigen, dass es diese Daten eben nicht gibt.
Oder Sie hinterlegen Ihre Daten da. Geht alles.
Gerade wenn der Mandanten es gar nicht weiß und wissen soll. Dann sind Sie ja der Ansprechpartner. Und auch berechtigt, da die Kommunikationsparameter Ihrer Kanzlei einzugeben. Fertig.
Was allerdings so schrecklich daran sein soll, können nur Sie beantworten. Schließlich bearbeiten Sie ja die Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungsdaten des Mandanten.
Und geben sogar in den Stammdaten seine Steuernummer, Kontonummer, USt-ID und was nicht noch alles der DATEV bekannt.
Und lassen sich dann von der DATEV vermeintlich auch noch die Daten per Post zusenden. Oder aber dem Mandanten direkt......
Herrlich....
@Gelöschter Nutzer schrieb:... ach wie witzig...
Haben Sie auch eine Meinung zu der Ausgangsfrage:
... habe mich bereits im Beitrag Nr. 7 versehentlich dazu geäußert, da ich nicht wusste, dass die Halbwertszeit für Forenbeiträge so kurz und das MHD so nah ist.
Da hat wohl jemand in Nürnberg das Konzept der DSGVO nicht präzise genug verinnerlicht, abgesehen vom fehlenden praktischen Bedarf, die Felder als Pflichtfelder auszugestalten.