Hallo,
in den Serviceanwendungen ist ein Mandant angelegt worden, der postalisch nur erreichbar ist, wenn in der Anschrift auch der Ortsteil angegeben wird.
DATEV verweist hier bei anderen Konstellationen auf den PLZ-Server der Post.
In den Serviceanwendungen kann kein Ortsteil angegeben werden - die Post kann die Anschrift nicht finden.
Wie kann ich - möglichst ohne gebührenpflichtigen Eingriff der DATEV - eine Anschrift hinterlegen, die auch von der Post erreicht werden kann?
MfG
In der Beraternummernverwaltung unter https://apps.datev.de/beraternummern-verwalten/ kann bei Auswahl der Beraternummer über den Stift oben rechts die Adresse geändert oder auch ein Postfach hinterlegt werden.
Wäre soweit ich weiß wenn es eigenständig ohne Servicekontakt geändert wird auch kostenfrei.
Die DATEV lässt hier keine "freien Eingaben" zu.
Die Eingabe der Postleitzahl zieht ein Auswahlfeld der möglichen Orte nach sich.
Danach wird die Eingabe der Straße "unterstützt", indem die möglichen Straße für den Ort auswählbar sind.
Die Eingabe eines Ortsteiles ist nicht möglich, in meinem speziellen Fall aber essentiell, da sonst die Post nicht ankommt.
Andere Methode ist mir da leider nicht bekannt, verstehe aber das Problem.
Persönlich würde ich einen Servicekontakt an die DATEV schreiben damit sie die tatsächliche Adresse mit Ortsteil "hineinzwingen"
Würde auch hierbei darauf bestehen dass keine Berechnung dafür stattfindet weil das nachweislich nicht selbst hinterlegen kann.
https://help-center.apps.datev.de/documents/1009369
-> 4 Versandanschriften zu Beraternummern
Eine gesonderte Versandanschrift kann per Servicekontakt an das Logistikcenter hinterlegt werden.
Da sollte dann auch die Hinterlegung des Zusatzes möglich sein.