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SRA50156 - Kündigung SmartLogin

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letzte Antwort am 21.03.2024 12:03:30 von metalposaunist
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oschmitt
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

ich bekomme, als Kanzleiinhaber mit allen Rechten, den obigen Fehlertext angezeigt.

 

Ausgangslage:

 

Ein SmartLogin soll gekündigt werden, da der Mitarbeiter ausgeschieden ist, also gehe ich in die Service Anwendungen und möchte für den Mandant den SmartLogin löschen. 

 

Welches Recht fehlt mir?

metalposaunist
Unerreicht
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Ist die mandantengenutzte Beraternummer des Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft aka bekommt das Mandant eine Rechnung der DATEV?

 

Wenn ja, brauchst Du eine Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG

 

Leider kannst Du in DATEV nirgends nachhalten, ob Du eine Vollmacht hast oder nicht. Ich habe mir eine Excel Tabelle gebaut in der alle Beraternummern stehen, die keine Vollmacht gegeben haben, sodass ich weiß: hier muss ich noch was tun. 

 

Achtung ⚠️: Auch wenn Du eine Vollmacht dann hast, und sollte man zum Ergebnis kommen, dass es die mandantengenutzte Beraternummer nicht mehr braucht und möchtest Du als #Service für das Mandat alles bei DATEV einstielen: Wenn Du die Beraternummer via Service Anwendungen kündigst, landet das Mandat in der 12M Schutzfrist und bekommt somit wieder 12M noch DATEV Rechnungen. 

 

Wie hier der Workflow aussehen soll nach DATEV, ohne dass man das Mandat bittet: Schreibst Du auch nochmal einen SK an DATEV? Danke! Antwort: Einen was? 😲 - habe ich DATEV gefragt. Bisher keine Antwort. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
Allwissender
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https://apps.datev.de/help-center/documents/1003127

 

andrereissig_0-1651216319669.png

 

aber:

 

andrereissig_1-1651216359076.png

 

Trifft davon in dem Fall etwas zu oder fehlt eines der Rechte?

 

Um der guten Ordnung zu genügen, würde ich das SmartLogin zumindest schonmal über die SL-Administration und in der RVO deaktivieren.

Live long and prosper!
unklarer_Posten
Fortgeschrittener
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Ich stehe gerade vor dem selben Problem und das ist echt kacke, weil der Mandant als reiner DUO User ja nicht mal diese (bis auf den langen Vorlauf bis Ende des Folgemonats) praktische Kündigungs-Funktion über die on-premises Service-Anwendungen nutzen kann, sondern einen Servicekontakt erstellen muss.

 

Gibt es hierfür keine Lösung?

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metalposaunist
Unerreicht
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@unklarer_Posten schrieb:

Gibt es hierfür keine Lösung?


Nein, so direkt nicht. Dass die Service Anwendungen in den Browser wandern, womit man dann flexibel ist - da arbeitet DATEV schon dran. Dauert aber, bis das live geht. 

 

Statt Service Kontakt könnte auch eine E-Mail ausreichen. Dran denken, dass DATEV aus einer E-Mail einen SK macht und DATEV im SK antwortet und man nur eine Benachrichtigung erhält: DATEV hat im SK geantwortet und wenn man als Mandant nicht die passenden Rechte hat, man die Antwort der DATEV nicht lesen kann. 

 

DATEV. Wir haben's drauf 😎

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 21.03.2024 12:03:30 von metalposaunist
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