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Mandantenübertrag online: What you see is not what you get....

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letzte Antwort am 02.02.2024 10:09:35 von metalposaunist
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Neu_hier
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Beim abgebenden Berater war nur von Kanzlei-Rewe und USt die Rede (siehe Bild). Im Auftragsstatus spricht DATEV aber plötzlich auch von einem "DUO"- Bestand.

Ich verstehe nicht, dass es DATEV nicht schafft vollständige Informationen beim Mandantenübertrag zu geben. Von dem "DUO"-Bestand wurde ich überrascht...(und wollte den auch nicht haben)

DUo.JPG 

Danke
DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Büsing
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Neu_hier,

 

beim Mandantendatenübertrag bestehen zwischen bestimmten Programmen Abhängigkeiten.

 

Beim Übertrag von Kanzlei-Rechnungswesen wird DATEV Unternehmen online, wenn es bei der abgebenden Seite im Rechenzentrum gespeichert ist, mit übertragen. Weitere Informationen hier zu finden Sie im Hilfe-Dokument 1080512.

 

Viele Grüße

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Neu_hier
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Nachricht 3 von 4
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Vielen Dank für die Informationen, wenngleich diese nur technischer Natur sind und der Hintergrund meiner Frage offenbar nicht verstanden wurde (ich habe mich vielleicht auch nicht deutlich genug ausgedrückt, dann bitte ich um Verzeihung).

 

Ich konkretisiere etwas, und hoffe, Sie können darauf antworten:

 

Frage
Stimmt es, dass ich als annehmender Steuerberater im Dialog des digitalen Mandantenübertrags nur die Information "Kanzlei-Rechnungswesen" sehe und dann (trotzdem) auch einen vorhandenen DUO-Bestand übertragen bekomme, obwohl dies ggf. weder bekannt noch gewollt ist?

 

Ungewollte Daten und Kosten
Wie ist die Meinung der DATEV (angenommen es würde genau so sein, wie ich es im vorherigen Satz beschrieben habe), wird es für normal erachtet, dass einem Mitglied (Vertragspartner) Daten übertragen werden (und somit auch Folgekosten und weitere Verpflichtungen), obwohl das übernehmende Mitglied dies nicht wissen konnte (weil ja nur die Angabe "Rewe" im Dialog und der Vorberater natürlich hierzu auch nichts gesagt hat)?

 

Ist es nicht im anständigen Vertrags-Rechtsverkehr so, dass ich als Kunde nur das bezahlen und annehmen muss, was mir auch bekannt ist (Angebot), was ich bestellt habe (hier nur Rewe und nicht Rewe und DUO)?

Wäre es nicht die Rolle der DATEV, über die genauen Daten vorab zu informieren, damit der Übernehmende vorher entscheiden kann, was er haben möchte und das Ganze nicht in einer Daten-Überraschung endet?

Ich wollte "Kanzlei-Rechnungswesen", ich wollte nicht "DUO"

 

Ich fühle mich aktuell von DATEV übervorteilt und habe große - rechtliche - Zweifel an diesem Vorgehen. Es fehlt meiner Ansicht nach an ausreichender Transparenz.

Ich bin sicher, die DATEV positioniert sich hier professionell und räumt meine Bedenken aus, eventuell habe ich ja auch ganz einfach etwas falsch gemacht.

 

Zusatzfrage: Wie werden ich den (von Anfang an ungewollten) DUO-Bestand denn nun wieder kosten- und aufwandsfrei los?

Danke
metalposaunist
Unerreicht
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@Cornelia_Büsing schrieb:

Beim Übertrag von Kanzlei-Rechnungswesen wird DATEV Unternehmen online, wenn es bei der abgebenden Seite im Rechenzentrum gespeichert ist, mit übertragen.


Dann erwarte ich auch im LAO, dass der so schlau ist und das mit anhakt. Woher sollen wir die Abhängigkeiten kennen? Oder stehen die in einem DHC? Andersrum, DUO ohne Rechnungswesen, geht allerdings schon. Erst letzten Monat gemacht und ist auch hilfreich, wenn im DUO Bestand nichts weiter ist; man aber nicht im DATEV RZ für Chaos sorgen will und mit dem DUO Bestand schon mal im Lohn digitalisieren will.    

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 02.02.2024 10:09:35 von metalposaunist
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