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Klarstellungen zu Mandantenübertrag bei vorhandener mandantengenutzter Beraternummer

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letzte Antwort am 05.07.2022 13:07:49 von Nutzer_8888
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Nutzer_8888
Fachmann
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Habe hier in der Community die diversen Threads versucht zu verfolgen und bin schon ziemlich schlau geworden, dennoch ergaben sich einige Knoten in meinem Kopf.

 

Zustand unsere Kanzlei übernimmt einen Mandanten von einem anderen Steuerberater (Übergang zwischen zwei Mitgliedschaften).

Der Mandant nutzt Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen und bucht selbst aber kein MigMag.

Zusätzlich wird die Lohnvorerfassung über DUO genutzt.

Bestände für FiBu, Lohn und damit auch DUO sind unter der mandantengenutzten Beraternummer + einer Mandantennummer abgelegt (sagen wir mal: 123456 / 321. Erstmal alles toll!

 

Nun wurde der Übertrag wie gewohnt über die Formblätter zu Übertragung von Daten (vorgesehen eigentlich bei Wechsel der Beraternummer unter der Bestand liegt) sowie der Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer vorbereitet.

 

Ich schritt ein und verwies darauf, dass in diesem Falle eigentlich nur der Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer erforderlich wäre und ein Übertrag von Beständen von der Unterberaternummer eher kontraproduktiv wäre (Unterberaternummer wird ja weiter geführt und die Bestände sollten dort auch bleiben - Stichwort DUO, Schnittstelle Mittelstandsprogramme ...).

 

Meine Frau erklärte aber, dass Sie eigentlich nur die Mandantennummer ändern wolle, weil die aktuelle "321" in ihr vorhandenes Mandantenschema nicht passen würde und sie dies bei allen Beständen bisher so handhabt. Ich bin aber der Meinung, dass der Bestand, wie er aktuell für die abgebende Kanzlei vorliegt in unserem neu angelegten wechselnden Mandanten (unsere Kanzleinummer und unsere zentrale Mandantennummer - z.B. 654321 - 123) mit dessen mandantengenutzten Beraternummer und auch der Mandentennumer also 123456 / 321 zugeordnet werden kann und sollte, damit die Ordnungsbegriffe zu DUO und ins RZ aus Sicht des Mandanten erhalten bleiben.

 

Also:

unsere Kanzlei: Kanzleiberaternummer / Mandantennummer: 654321 / 123

darunter folgende Bestände mit der vom abgebende Berater festgelegten Mandantennummer:

Kanz-ReWe, Lohn: 123456 / 321

DUO-Stammdaten ebenfalls 123456 / 321

 

Zum Übertrag müssten nach Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer die vorab im RZ gespeicherten Bestände unter Beibehalt der bisherigen Ordnungsbegriffe geholt und mit dem Mandat unter unserer Kanzleinummer und Mandantennummer (654321 / 123) verknüpft werden.

Wie würde man das machen?

 

Im Ergebnis sollte der Mandant im Rahmen seiner aktuellen Schnittstellen keine Notiz vom Beraterwechsel bekommen. Und meine Frau den Mandanten unter der von ihr vergebenen Mandantennummer aufrufen, wobei die Bestände (im Gegensatz zum bei uns vorhanden Normalfall) auf einer anderen Beraternummer und Mandantennummer liegen.

 

Ist dieses Vorgehen so korrekt oder habe ich eine Denkfehler. Könnte z.B. - was ich eher nicht glaube - die alte Mandantennummer 321 ohne nachteilige Wechselwirkung für die Buchhaltung des Mandanten auf 123 geändert werden, was natürlich chic wäre? Ich befürchte aber, dass dies diverse Umstellungen im Buchhaltungsprogramm des Mandanten und einige Komplikationen in den DUO-Verknüpfungen bedingen würde.

Tja, leider schon ganz schön komplex diese Zusammenhänge.

 

Sorry für die Masse an Text, bräuchte aber zweifelsfreie Handlungsempfehlung und denke wohl manchmal viel zu kompliziert!

 

Vorab Danke!

 

chrisocki
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Hi,

 

 


@Nutzer_8888 schrieb: Bestände für FiBu, Lohn und damit auch DUO sind unter der mandantengenutzten Beraternummer + einer Mandantennummer abgelegt (sagen wir mal: 123456 / 321. Erstmal alles toll!


So isses!

 


Ich schritt ein und verwies darauf, dass in diesem Falle eigentlich nur der Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer erforderlich wäre und ein Übertrag von Beständen von der Unterberaternummer eher kontraproduktiv wäre (Unterberaternummer wird ja weiter geführt und die Bestände sollten dort auch bleiben - Stichwort DUO, Schnittstelle Mittelstandsprogramme ...).


Korrekt! Es wird technisch nur der Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer notwendig. 

 


Meine Frau erklärte aber, dass Sie eigentlich nur die Mandantennummer ändern wolle, weil die aktuelle "321" in ihr vorhandenes Mandantenschema nicht passen würde und sie dies bei allen Beständen bisher so handhabt.


Bitte nicht! Wofür hat die Menschheit Computer erfunden? Der Nummernzusammenhang hinter einer zentralen Mandantennummer (die ins Schema passt) ist vollkommen irrelevant!

 


Im Ergebnis sollte der Mandant im Rahmen seiner aktuellen Schnittstellen keine Notiz vom Beraterwechsel bekommen. Und meine Frau den Mandanten unter der von ihr vergebenen Mandantennummer aufrufen, wobei die Bestände (im Gegensatz zum bei uns vorhanden Normalfall) auf einer anderen Beraternummer und Mandantennummer liegen.


Das würde ja nur mit "duplizierten" Beständen funktionieren. Mandant arbeitet auf seinen gewohnten Nummernzusammenhängen und Ihr kopiert Euch die Bestände auf die eigenen Nummern.

 

--> Da halte ich überhaupt nichts von... <--

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

Nutzer_8888
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@chrisocki schrieb: Mandant arbeitet auf seinen gewohnten Nummernzusammenhängen und Ihr kopiert Euch die Bestände auf die eigenen Nummern.


 Müssen wir die "Kopieren" oder können wir die Ordnungsbegriffen für FiBu und Lohn verknüpfen (Stichwort Lohn-Vorerfassung)?

 

Sorry - wahrscheinlich dumm klingende Frage, bisher hatte ich hiermit nicht viel zu tun....

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chrisocki
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Hi,

 

Nummernzusammenhänge (BNr + MdtNr) können an eine zentrale Mandantennummer (EO compact/classic/comfort) verknüpft werden.

 

Nummernzusammenhänge können nicht mit anderen Nummernzusammenhängen verknüpft werden. Ausnahme: Sonder-&Ergänzungsbilanzen (deren Fibu/JA-Bestände) können an eine Gesamthand verknüpft werden.

 

 

D.h. wenn deine Frau unbedingt einen Nummernzusammenhang haben möchte, der unter ihrem Kanzleischema liegt, dann kommt ihr meines Erachtens nicht um das kopieren von Fibu-Beständen herum. Und dass dann jährlich, da der Mandant ja weiterhin auf seinem Nummernzusammenhang buchen soll, damit er "nichts merkt".

 

Wie gesagt, diese Praxis kenne ich von div. Kanzleien. Und ich kenne auch die Auswirkungen... welcher Bestand ist führend, JA-Abschlussbuchungen müssen zum Mandanten, sind alle Buchungen im führenden Bestand, u.s.w.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

Nutzer_8888
Fachmann
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Großes Dankeschön,

 

wahrscheinlich mein ich die zentrale Mandantennummer....

 

Empfehlung also: bestehende "Ordnungsbegriffe" am Besten lassen wie sie sind und der abweichenden lokalen zentralen Mandantennummer in EO classic zuordnen.

 

Geht das über die Bestandsdienste?

 

 

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chrisocki
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Hi,

 


@Nutzer_8888 schrieb: Geht das über die Bestandsdienste?


Jaein... 

 

Wenn Ihr den Bestand das erste Mal aus dem RZ holt (Bestandsdienste Rewe), dann könnt Ihr den zentralen Mandanten angeben. Dann ist der mit dem zentralen Mandanten verknüpft.

 

Wenn Ihr schon geholt habt, dann über den Arbeitsplatz | Geschäftsfeldübersichten | Buchführung --> Bestand mit der rechten Maustaste markieren und "Leistung neu zuordnen" auslösen. Im folgenden Fenster dann einem zentralen Mandanten zuordnen.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

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Nutzer_8888
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Auch für das Backrezept vielen Dank, wir haben noch nicht geholt und werden des mit dem Zuordnen beim Holen versuchen (Lohn geht hoffentlich vergleichbar).

 

Der "zentrale Mandant" muss aber vorab angelegt werden oder passiert dies dann automatisch beim Holen?!

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chrisocki
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Der sollte dann schon angelegt sein... 

 

Es gäbe zwar auch hierzu einen Workaround, aber ich will nicht zuviel Verwirrung stiften... 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

Nutzer_8888
Fachmann
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Ziehe meinen Hut, auch für die geduldigen Antworten und das fehlen jeglichen belehrenden Untertons (ich bin hier eher Techniker mit etwas Randwissen zu den Steuerprogrammen und deren Verwaltung - leider verwirrt dies mitunter mehr als es nützt 😉).

 

Werde dies dank deiner Antworten wohl künftig nicht mehr fragen müssen, nochmal Danke und 🐝🐝🐝!

Nutzer_8888
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letzte Antwort am 05.07.2022 13:07:49 von Nutzer_8888
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